Kabinettsbeschluss zur Störerhaftung: Ein weiterer Schritt in die falsche Richtung
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Die zusätzlichen Regelungen zu den Haftungspflichten für Host-Provider durch die so genannten "gefahrgeneigten Diensten" sieht der Verband ebenfalls kritisch. "Der Gesetzesentwurf schafft Rechtsunsicherheit für alle Host-Provider." erklärte Grün. "Für gefahrgeneigte Dienste wird mehr oder weniger die Beweislast bei Haftungsfragen umgekehrt. Das ist nicht akzeptabel." Die Kriterien, nach denen ein gefahrgeneigter Dienst vorliegt, kritisierte Grün: "Theoretisch kann ein mittelständisches IT-Unternehmen schon als gefahrgeneigt gelten, wenn es anonyme Internetnutzung ermöglicht. Das ist keine Werbung für den Datenstandort Deutschland. Die Regierung macht erneut einen Schritt in die falsche Richtung."
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Datum: 16.09.2015 - 16:40 Uhr
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