Gesetzentwurf Bundesinnenministerium: Paritätischer kritisiert flüchtlingspolitischen Gesetzes-Aktionismus und fordert bessere Strukturen statt härtere Abschreckung
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Wohlfahrtsverbandes stoßen die heute bekannt gewordenen Pläne der
Bundesregierung im Flüchtlingsbereich, insbesondere die geplante
leichtere Abschiebung sowie massive Einschränkungen jeglicher
Sozialleistungen für bestimmte Gruppen von Flüchtlingen. So sehe der
Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium unter anderem den
Ausschluss von Sozialleistungen für Flüchtlinge vor, für die nach der
Dublin-Verordnung ein anderer Staat zuständig wäre. Dies sei inhuman
und verfassungsrechtlich höchst fragwürdig, kritisiert der Verband.
"Menschen in Not existenzielle Leistungen zu verwehren und künftig
nur noch die Reisekosten für das Verlassen Deutschlands zu erstatten,
ist zynisch und inhuman", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer
des Paritätischen Gesamtverbandes. "Das Dublin System ist
gescheitert. Menschen nun durch den Entzug von Sozialleistungen dazu
zu zwingen, in Länder zu gehen, in denen es weder akzeptable
Aufnahmestrukturen noch Perspektiven gibt, ist der falsche Weg", so
Schneider. Ein solches Vorgehen widerspreche auch den vom
Bundesverfassungsgericht formulierten Grundsätzen, nach denen eine
Einschränkung von Sozialleistungen aus migrationspolitischen
Erwägungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
"Es wäre falsch, jetzt zu versuchen, durch gesetzestechnischen
Aktionismus und Abschreckungsmaßnahmen Schutzsuchende von der
Einreise nach Deutschland abzuhalten. Vielmehr brauchen wir einen
schnellen Ausbau der Infrastruktur sowie gute Integrationsangebote.
Wir müssen uns um die Menschen kümmern, die hier sind und zwar um
alle", so Schneider. Darüber hinaus brauche es auch eine wesentlich
stärkere Unterstützung in den Herkunftsregionen der Flüchtlinge. Der
Schutz von Flüchtlingen dürfe dabei aber nicht alleine in die
Transitstaaten verlagert werden. "Die Europäische Union muss sich
ihrer Verantwortung für den Schutz der Flüchtlinge endlich stellen.
Dazu gehört auch, in weit größerem Maße als bisher legale
Einreisemöglichkeiten für Schutzsuchende zu schaffen."
Eine Beschleunigung der Asylverfahren anzustreben, begrüßt der
Paritätische. Statt dabei jedoch auf die Benennung weiterer so
genannter "sicherer Herkunftsländer" zu setzen, schlägt der
Paritätische vor, Flüchtlingen aus Ländern mit ohnehin hoher
Anerkennungsquote ohne Einzelfallprüfung den Flüchtlingsstatus zu
gewähren. Eine erhebliche Entlastung brächte zudem eine
Altfallregelung für Flüchtlinge, über deren Asylantrag innerhalb von
12 Monaten noch nicht entschieden wurde.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, E-Mail: pr@paritaet.org
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Datum: 17.09.2015 - 15:06 Uhr
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