EuGH-Urteil zu Fluggastrechten: Meilenstein mit Hindernissen
ID: 1264369
Gestern entschied der Europäische Gerichtshof - gegen
zahlungsunwillige Airlines, für die Fluggäste. Bis zuletzt
verweigerten viele Airlines ihren Passagieren die Entschädigung bei
Flugverspätung aufgrund technischer Probleme. Doch das Urteil
C-257/14 beendet diese Praxis und weitet die Rechte von Fluggästen
zum wiederholten Male aus. Im Klartext: Von nun an sind die Airlines
verpflichtet, einen Schadensersatz auch dann auszuzahlen, wenn
unerwartete technische Probleme die Verspätung verursachen. Eve
Büchner, Gründerin und Geschäftsführerin des
Entschädigungsdienstleisters refund.me (www.refund.me), kommentiert:
"Die Entscheidung des EuGH stärkt die Passagierrechte fundamental
und zeigt, dass die europäischen Richter Willens sind, aus der
EU-Verordnung 261/2004 ein anwendbares Gesetz zu machen. Für
Deutschland ist das Urteil indes keine große Überraschung: Der BGH
hatte dies bereits unlängst selbst entschieden; Airlines und Gerichte
akzeptieren das.
Und dennoch: Viele Airlines - vor allem die
Billigfluggesellschaften wie Ryanair - haben sich lange hinter den
ungeklärten Fragen versteckt. Problematisch bleiben für viele
Reisende die unterschiedlichen Rechtssysteme in Europa. Denn obwohl
die Fluggastrechte für die gesamte EU (auch die Schweiz, Norwegen und
Island) gelten, fällt die Bearbeitung der Fälle in den einzelnen
EU-Staaten höchst unterschiedlich aus.
Sind deutsche, englische und auch polnische Gerichte zumeist
schnell und auf Seiten der Geschädigten, haben es Passagiere in
Ländern wie Spanien, Italien oder auch Frankreich schwer, ihre
Entschädigung zu erhalten. Dort, wo Zivilgerichtsbarkeit auf
römischem Recht basiert, sind die Richter frei in ihrer Entscheidung
- EuGH-Urteile hin oder her.
Obwohl Airlines auf die Rechtsprechung des EuGH reagieren und auch
mit diesem Urteil die Regulierung vereinfacht werden wird, gilt: Der
Anspruch muss dort geltend gemacht werden, wo die Airline ihren
Hauptsitz hat bzw. am Ort des Start- oder Zielflughafens. Das führt
dazu, dass z.B. auch viele Deutsche Urlauber in Spanien vor Gericht
müssten. Sprachbarrieren, fehlende Rechtsberatung und die Langsamkeit
der Jurisdiktion schrecken viele ab und so überlassen sie den
Airlines auch in Zukunft kampflos bares Geld."
Über refund.me
refund.me ist ein global aufgestellter, mehrfach preisgekrönter
Dienstleister, der Reisende bei der Durchsetzung ihrer
Entschädigungsansprüche für Verspätungen, Flugausfälle, verpasste
Anschlüsse und Umleitungen schnell und unkompliziert unterstützt. Die
Mission des 2012 gegründeten Start-ups: Passagierrechte weltweit
transparent und durchsetzbar machen. Expertenteams in 13 Ländern
weltweit haben bisher Ansprüche von Passagieren aus mehr als 135
Ländern, von 5 Kontinenten und bei über 340 Fluggesellschaften
durchgesetzt. Das einzigartige und hochpräzise Advanced Business
Logic System (ABL) ermöglicht die Bearbeitung der Ansprüche direkt
auf der Website oder über die kostenlose App. So setzt refund.me
Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro entsprechend der
EU-Verordnung 261/2004 unkompliziert durch. refund.me arbeitet mit
der geringsten Provision der Branche ab 15% (zzgl. MwSt.), die nur im
Erfolgsfall fällig wird. 2014 lobte die Financial Times das
Unternehmen in ihrem "Innovative Lawyers Report" als "legal industry
pioneer". Die Firmenzentralen befinden sich in Potsdam und im
kalifornischen Palo Alto.
Pressekontakt:
press@refund.me I +49.16093603435
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Datum: 18.09.2015 - 12:23 Uhr
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