Rheinische Post: CDU-Papier verlangt weitere Einschränkungen bei Asylrecht
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Leistungseinschränkungen wollen CDU-Politiker in einem
"Asylbewältigungsgesetz" der Flüchtlingsdynamik begegnen. Schon
während des Asylverfahrens solle Antragstellern Sozialhilfe nur
"mindestens in Höhe des absolut Überlebensnotwendigen" gewährt
werden, heißt es in einem Papier des Berliner CDU-Justizsenators
Thomas Heilmann, das der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen
Post" (Montag-Ausgabe) vorliegt. Danach könnten bei negativem
Bescheid die Leistungen "in Anlehnung an das Sozialleistungsniveau im
jeweiligen Herkunftsland unterschritten" werden. Auch das Grundrecht
auf Asyl in der Verfassung solle eingeschränkt werden, indem sich
künftig nicht mehr auf Asyl berufen könne, wer im Asylverfahren
falsche Angaben mache. Heilmann regt zudem an, die doppelte Anhörung
im Asylverfahren und vor den Verwaltungsgerichten abzuschaffen, die
Verzögerung durch Befangenheitsanträge zu erschweren und die
Akteneinsicht auf den ausschließlich elektronischen Weg umzustellen,
um die Verfahren zu beschleunigen.
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Datum: 21.09.2015 - 05:00 Uhr
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