Fallen Sie nicht auf Geschäftemacher herein!

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Immer wieder informieren wir unsere Kunden und Geschäftspartner über windige Geschäftspraktiken. Diesmal weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ihre Mitglieder darauf hin, dass ihnen windige Geschäftemacher das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Und wieder einmal dienen Arbeitsschutzvorschriften dazu, Beratungsfirmen und Dienstleistern Aufträge zu verschaffen. Im jüngsten Fall geht es um Lagerregale und die Regalprüfung. Wir wollen das aufgreifen.



(firmenpresse) - Fallen Sie nicht auf Geschäftemacher herein!

Immer wieder informieren wir unsere Kunden und Geschäftspartner über windige Geschäftspraktiken. Diesmal weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ihre Mitglieder darauf hin, dass ihnen windige Geschäftemacher das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Und wieder einmal dienen Arbeitsschutzvorschriften dazu, Beratungsfirmen und Dienstleistern Aufträge zu verschaffen. Im jüngsten Fall geht es um Lagerregale und die Regalprüfung. Wir wollen das aufgreifen.
Wie gehen diese Firmen vor? Mittels Brief fordern sie laut BGN Inhaber von Kleinbetrieben dazu auf, ein Angebot für die Inspektion ihrer Regalanlagen anzufordern. Dabei verweisen sie auf einschlägige Vorschriften und die Pflicht zur Regalprüfung hin. Klar ist, wer sich nicht auskennt, kann darauf schon mal reinfallen. Denn die Betriebssicherheitsverordnung sieht ja tatsächlich die jährliche Regalprüfung durch fachkundige Prüfer vor. Doch hier ist das „Aber“: Denn diese Pflicht zur Regalprüfung gilt nur für Einrichtungen, die zu gefährlichen Situationen führen können. Bei Regalen, die von Hand befüllt oder geleert werden, kann man das laut BGN in der Regel die Pflicht zur Regalprüfung verneinen. Die Fachberater von KUECK Industries – die selber auch Regale und Lagereinrichtungen prüfen dürfen – helfen ihnen gerne weiter, kompetent und zuverlässig.
Anders sieht es also aus, wenn für das Ein- und Auslagern ein Gabelstapler benutzt wird. Dann besteht in der Regel die Pflicht zur Regalprüfung. Deswegen stellt BGN auf ihrer Internetseite auch klar: „Die Lagerregale in handwerklichen Kleinbetrieben betrifft die Prüfpflicht für Regale der Betriebssicherheitsverordnung in der Regel nicht. Unternehmer prüfen hier selbst, ob von ihren Regalen Gefährdungen ausgehen können oder nicht – am besten im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb.“
Die Experten von KUECK Industries helfen ihnen gerne auch bei der Erstellung einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung, ganz unabhängig von einem späteren Prüfauftrag oder nicht.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

KUECK Industries blickt auf mehr als 15 Jahre Markterfahrung zurück. 1999 wurde das Unternehmen zunächst als Einzelunternehmen von Holger Kück unter der Marke TEAM Consult Kück als nebenberufliches Beratungsunternehmen in Wanne-Eickel gegründet.

Stetig wachsend, erfolgte im Jahr 2005 der Wechsel in die heutige Unternehmensform der KUECK Industries Ltd., um den Anforderungen der Kunden aus dem In- und Ausland noch besser gerecht werden zu können.

KUECK Industries Ltd. ist bis heute vollständig im Familienbesitz und wächst kontinuierlich weiter. Im Herbst 2008 ist KUECK Industries Ltd. an seinen heutigen Firmensitz im Innovationszentrum Herne-Baukau gezogen. Dort hat man optimale Bedingungen gefunden, um noch besser auf die Wünsche der Kunden von KUECK Industries Ltd. eingehen zu können. So stehen dem Team von KUECK Industries Ltd. und seinen Auftraggebern an diesem Standort moderne Büro- und Schulungsräume zur Verfügung.

Seit 2014 verfügt KUECK Industries Ltd. über eine nicht selbständige Zweigstelle in der Nähe von Suhl in Thüringen. Darüber hinaus gibt es Partner und Partnerstandorte im gesamten Bundesgebiet, so dass jeder Ort im Bundesgebiet und dem europäischen Ausland optimal betreut werden kann.



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Datum: 22.09.2015 - 12:16 Uhr
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Ansprechpartner: Holger Kück
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