Einhaltung der Vorschriften reicht nicht aus
ID: 1265838
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Man sieht an diesem Beispiel: Es reicht eben im Regelfall gerade nicht, sich wortgetreu an die Vorschriften zu halten (was schon schwer genug ist, da man sie dazu erst einmal alle kennen müsste) ? vielmehr muss man immer im Einzelfall prüfen, ob die individuellen Begebenheiten es nicht erfordern, zusätzliche Maßnahmen zu treffen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
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Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
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Datum: 22.09.2015 - 16:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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