Liebing: Kommunen erhalten Rechtssicherheit
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Umsatzbesteuerung interkommunaler Zusammenarbeit ab
Der Deutsche Bundestag schließt am heutigen Mittwoch die
Ausschussberatungen zur Reform der Umsatzbesteuerung interkommunaler
Zusammenarbeit ab. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ingbert Liebing:
"Wir freuen uns, dass es nach intensiven Gesprächen gelungen ist,
eine Lösung bei der Umsatzbesteuerung interkommunaler Zusammenarbeit
umzusetzen. Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofes bestand jahrelang
für alle Beteiligten Rechtsunsicherheit. Dies war vor allem für die
Kommunen ein belastender Zustand. Mit der Reform und Ergänzung des
Umsatzsteuergesetzes um den neuen Paragraph 2b erhalten alle
Beteiligten Rechtssicherheit.
Mit Paragraph 2b Umsatzsteuergesetz wird definiert, unter welchen
Bedingungen interkommunale Kooperationen nicht zu
Wettbewerbsverzerrungen führen und somit nicht umsatzsteuerpflichtig
sind. Dabei ist klar: Wenn eine Kommune oder ein kommunaler
Zweckverband in den Wettbewerb um privatwirtschaftliche Aufträge
einsteigt, ist dies künftig nicht mehr umsatzsteuerrechtlich
privilegiert. Damit sind auch Bedenken der Privatwirtschaft in der
Neuregelung berücksichtigt worden.
Die vereinbarte fünfjährige Übergangszeit ermöglicht es den
Kommunen, ihren jeweiligen Status quo umfassend zu überprüfen sowie
Kooperationen und Vereinbarungen rechtzeitig auf die neuen
Anforderungen des Umsatzsteuerrechts umzustellen."
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Datum: 23.09.2015 - 15:44 Uhr
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