Wanderwitz/Heveling: Patentamt bestätigt Rechtssicherheit des Leistungsschutzrechtes
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Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hat am
gestrigen Donnerstag ihre Entscheidung über den von der VG Media
vorgelegten Tarif für das Leistungsschutzrecht für Presseverlage
bekannt gegeben. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und der
Obmann der Fraktion im Ausschuss für Kultur und Medien, Ansgar
Heveling:
"Mit der Entscheidung des Patent- und Markenamtes ist die
Rechtssicherheit des Presseleistungsschutzrechts bestätigt. Das vom
Gesetzgeber vor zwei Jahren eingeführte Leistungsschutzrecht ist auf
Suchmaschinen und Newsaggregatoren anwendbar. Die ordnungspolitische
Entscheidung, den Presseverlagen ein Schutzrecht für ihre Leistungen
auch im digitalen Raum zuzusprechen, war richtig. Die Schiedsstelle
hat bestätigt, dass Presseerzeugnisse zur Attraktivität einer
Suchmaschine beitragen. Das müssen jetzt auch Google, Yahoo und
andere anerkennen.
Es ist gut, dass die Schiedsstelle auch eine Obergrenze für die
freie Anzeige von Artikelanreißern vorgeschlagen hat. Damit liegt
jetzt ein konkreter Anhaltspunkt für die Durchsetzung des
Presseleistungsschutzrechts vor.
Die Diskussion um die Einführung eines Leistungsschutzrechts für
Presseverlage auf europäischer Ebene werden wir auch weiterhin mit
großem Interesse verfolgen und den zuständigen EU-Kommissar Günther
Oettinger bei diesem Vorhaben gerne aktiv begleiten."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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Datum: 25.09.2015 - 13:46 Uhr
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