Rheinische Post: NRW-Justizminister und DSW-Präsident: VW-Aufsichtsrat sollte zivilrechtliche Schritte gegen Winterkorn prüfen
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Martin Winterkorn wegen möglicher Beteiligung an Straftaten
ermittelt, sollte nach Auffassung von NRW-Justizminister Thomas
Kutschaty (SPD) und Ulrich Hocker, Präsident der Schutzvereinigung
für Wertpapierbesitz (DSW), der Aufsichtsrat auch zivilrechtliche
Schritte prüfen. "Strafrechtlich gilt die Unschuldsvermutung", sagt
Hocker gegenüber der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post"
(Dienstagausgabe). "Aber der Aufsichtsrat ist vom Aktiengesetz her
verpflichtet, mögliche Managementfehler bei Volkswagen nun auch
zivilrechtlich zu ahnden. Da kann es um Schadenersatz von vielen
Millionen Euro für das Unternehmen gehen." Kutschaty erklärte:
"Winterkorn als früherer Vorstandsvorsitzender muss nun damit
rechnen, dass ihn das Unternehmen zivilrechtlich verklagt. Wenn gegen
Gesetze verstoßen wurde, kann dies eine Haftung des Managers
gegenüber dem Unternehmen begründen."
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Datum: 29.09.2015 - 05:00 Uhr
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