Nachbars Laub im eigenen Garten
ARAG Experten wissen, Nachbarschaftsstreit hat im Herbst Hochkonjunktur!
Kein einheitliches Gesetz
Bevor jetzt vorschnell ein lautstarker Streit vom Zaun gebrochen wird, empfiehlt sich ein Blick auf die Rechtslage. Das so genannte Nachbarschaftsrecht ist nicht abschließend und kompakt in einem Gesetzestext mit bundesweiter Geltung geregelt. Es handelt sich vielmehr um eine durch eine Vielzahl von Urteilen, landes- und bundesrechtlichen Regelungen geprägte Rechtsmaterie.
Grenzabstände einhalten!
Das Problem des jährlich wiederkehrenden Laubfalls versuchte der (Landes-) Gesetzgeber im ersten Schritt u.a. dadurch zu lösen, dass er in den Nachbarschaftsgesetzen die Grenzabstände regelte. So muss in der Regel ein deutlicher Abstand zwischen Baum und Grundstücksgrenze bestehen, es sei denn, es handelt sich um einen "Grenzbaum". Insbesondere bei Herbststürmen werden die Grenzen vom herunterfallenden Laub aber nicht respektiert und landen zum Teil auf dem eigenen, zum Teil auf dem benachbarten Grundstück. In diesen Fällen gibt es keine Lösung, die sich unmittelbar aus dem Gesetz herauslesen lässt. Wenn aber die Grenzabstände eingehalten wurden, die Äste nicht beeinträchtigend rübergewachsen sind (Überhang) und auch kein extremer, die Grundstücksnutzung wesentlich beeinträchtigender Laubbefall vorliegt, wird man vor den Gerichten auch keinen Erfolg damit haben, das Entfernen bzw. Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern zu verlangen. Dies gilt laut ARAG Experten insbesondere für die Fälle, in denen die strittigen Bäume von einer Baumschutzverordnung erfasst sind.
Nachbar muss Beeinträchtigungen hinnehmen
Nur wenn der Befall die Benutzung eines Grundstücks "wesentlich" beeinträchtigt und nicht ortsüblich ist, müssen Äste abgesägt oder der Baum gefällt werden. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Grundstückseigentümer von ihren Nachbarn das Zurückschneiden von Bäumen, die wegen ihrer Höhe den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, allerdings nicht mehr verlangen, wenn die dafür in den Landesnachbarrechtsgesetzen vorgesehene Ausschlussfrist abgelaufen ist (BGH, Az.: V ZR 102/03). Im Regelfall ist das herübergewehte Laub (auch Nadeln, Tannenzapfen, Samen, Blüten) also hinzunehmen. So hat das Landgericht Saarbrücken entschieden, dass es im Hinblick auf die positive Funktion der Bäume im Naturhaushalt und ihre "Wohlfahrtswirkung" zumutbar ist, dass der Grundstückseigentümer Beeinträchtigungen durch Laubfall vom Nachbargrundstück hinnimmt. Als Konsequenz muss er also selbst das gefallene Laub beseitigen oder es auf seine Kosten beseitigen lassen (LG Saarbrücken, Az.: 11 S 363/86).
Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de
Datum: 29.09.2015 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1268528
Anzahl Zeichen: 3481
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-963 2560
Kategorie:
Sonstiges
Diese Pressemitteilung wurde bisher 646 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nachbars Laub im eigenen Garten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Laut Deutscher Gesellschaft für Nephrologie sterben jährlich weltweit 2,4 Millionen Menschen an den Folgen einer Nierenerkrankung. Für viele Menschen mit schweren Nierenerkrankungen ist eine Transplantation die einzige Chance auf ein weitgehend normales Leben. Doch passende Spenderorgane sind rar
ARAG Recht schnell… ...
+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einer gestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Karte nie erhalten hat. Im konkreten Fall hatten T
Pauschalreisen: Mehr Rechte für Verbraucher ...
Wer eine Pauschalreise bucht, soll sich künftig noch stärker auf klare Regeln und faire Bedingungen verlassen können. Das Europäische Parlament hat dafür neue Vorgaben beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Frage, wann eine Reise überhaupt als Pauschalreise gilt, wie mit Gutscheinen umzu
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Immobilien F. J. Deutsch - erfolgreich aktiv in Augsburg und Umgebung ...
Auf die Frage was die Kernkompetenz seiner Firma ausmacht, gibt F. J. Deutsch eine klare Antwort. "Wir analysieren das Potenzial einer Immobilie, definieren auf dieser Grundlage die Zielgruppe und entwickeln eine Präsentationsstrategie, um das Objekt optimal sowohl in den relevanten Medien als
Messecounter MADRID - mobile Theke für viele Einsatzvarianten ...
Der Messecounter MADRID ist das neueste Messetheken Modell im Lieferprogramm von STAR EXPO Ltd. Solide, aber optisch ansprechende Fertigung aus pulverbeschichtetem Metalllochblech und Laminatholz Deckplatte. Deutsche Qualitätsproduktion mit sofortiger Lieferfähigkeit. Die Messetheke (https://
Studien belegen: Kostenloser EF English Standard Test (EFSET) genauso aussagekräftig wie TOEFL und IELTS ...
Düsseldorf, 29. September 2015 - Zwei aktuelle Studien der Universität von North Carolina belegen, dass der EF English Standard Test (EFSET) von EF Education First, dem weltweit grössten Anbieter für internationale Bildungsprogramme, genauso aussagekräftig ist wie die beiden bekannten Sprachtes
Der Lichtschalter für die Hosentasche: ELV erweitert OSRAM LIGHTIFY-Sortiment ...
Leer, 29. September 2015 - Licht geht nur per Schalter an? Weit gefehlt. Kunden des ELV Versandhauses (http://www.elv.de/) können ab sofort nahezu ihre komplette Haus- und Gartenbeleuchtung per Smartphone und Tablet-PC steuern. Grundlage ist das OSRAM LIGHTIFY LED-Lichtsystem für intelligente Bel




