Professor Unkelbach gibt sein Amt als Präsident ab
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Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem Urteil von Mitte Juni dieses Jahres zur Rechtmäßigkeit von zugewählten ? sogenannten kooptierten ? Mitgliedern der IHK-Vollversammlungen geäußert.
Dabei hat das Gericht die Zuwahl von Mitgliedern in die Vollversammlung einer IHK grundsätzlich für zulässig festgeschrieben.
Im konkreten und verhandelten Fall ? es ging um einen schon länger zurückliegenden Vorgang einer angefochtenen Wahl bei der IHK Duisburg ? wurde eine Kooptation für unwirksam erklärt, da die Wahlordnung der betroffenen IHK keine Zuordnung der Kooptationssitze auf die einzelnen Wahlgruppen enthielt.
Ob und welche Auswirkungen dieses nur auf die IHK Duisburg bezogene Urteil auf die Gültigkeit der Wahl bereits zugewählter Mitglieder anderer Kammern hat, wird zurzeit kontrovers diskutiert.
In der konstituierenden Sitzung vom 20. Februar 2013 wurden auch bei der IHK Heilbronn-Franken fünf Mitglieder in die Vollversammlung zugewählt und dabei bereits den Wahlgruppen zugeordnet.
Weil diese Wahlgruppen-Zuordnung für die zu kooptierenden Mitglieder allerdings nicht explizit in der bisherigen Wahlordnung festgehalten ist, entspricht die Wahlordnung den Anforderungen des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts nicht in allen Punkten.
Aufgrund dieser rechtlichen Unsicherheit geben die aktuell kooptierten Mitglieder der Vollversammlung der IHK Heilbronn-Franken Ralf Klenk, Hubert Sauter, Dr. Peter Spahn, Marcus Teske und Prof. Dr. Dr. h. c. Harald Unkelbach ihr Mandat als Mitglied der Vollversammlung mit sofortiger Wirkung zurück.
Dazu erklärt Prof. Unkelbach: ?Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der IHK Duisburg gebe ich mein von der Vollversammlung erteiltes Mandat zurück und gebe damit auch als gewählter Präsident der IHK Heilbronn-Franken mein Amt ab. Durch diesen Schritt will ich für die IHK Heilbronn-Franken Rechtssicherheit herstellen und damit die Funktions- und Entscheidungsfähigkeit der IHK Heilbronn-Franken erhalten.? Die Aufgaben des Präsidenten wird bis zur Wahl eines neuen Präsidenten Vizepräsidentin Katrin Löbbecke gem. IHK-Satzung übernehmen.
Die nächsten Schritte werden die Verabschiedung einer neu gefassten Wahlordnung durch die Vollversammlung im Oktober, das Inkrafttreten dieser Wahlordnung Mitte November und die Wahl eines neuen Präsidenten in der für Anfang Dezember geplanten regulären Sitzung der Vollversammlung sein.
Diese Medien-Info kann auch per Internet abgerufen werden unter www.heilbronn.ihk.de/pressemitteilungen.
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Datum: 01.10.2015 - 11:17 Uhr
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