Solar 9580 e.K. - Anleger erhalten Infoschreiben von Herrn Hamberger – Handlungsempfehlungen von CLLB Rechtsanwälte
München, Berlin 06.10.2015 – Datiert auf den 05.10.2015 erhielten eine Vielzahl von Anlegern der Solar 9580 ein Schreiben von Herrn Reiner Hamberger, in dem dieser auf „nicht vorhersehbare und kalkulierbare zeitlich geänderte und gekürzte Zahlungen Seitens der zuständigen Institutionen bzw. staatlichen Stellen“, hinweist und versucht, damit die ausstehenden Pachtzahlungen zu erklären. Weiter wird den Anlegern angeboten, an Verhandlungen über den Verkauf ihrer Solarmodule teilzunehmen.
„Sehr geehrter Herr Hamberger,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Bevor ich eine Entscheidung treffe, benötige ich einen Nachweis, dass die von mir erworbene Solaranlage auch tatsächlich existiert. Ich fordere Sie daher auf, mir bis spätestens
Mittwoch, den 14.10.2015
einen entsprechenden Nachweis zu übersenden. Sollte innerhalb vorgenannter Frist kein Nachweis eingehen, gehe ich davon aus, dass es die von mir erworbene Anlage nicht gibt.
Mit freundlichen Grüssen
Vorname, Name“
Wie berichtet, wurden zwischenzeitlich von der Kanzlei CLLB mehrere Urteile gegen die Solar 9580 erstritten, in denen Herr Hamberger zur Zahlung ausstehender Pachtzinsen verurteilt wurde. Daneben wurde Herr Hamberger verurteilt, den Klägern die Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe zu erstatten. Die ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Solar 9580 verliefen erfolgreich. Die ersten von der Kanzlei CLLB vertretenen Anleger haben ihr Geld bekommen.
Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Seiten der Solar 9580, vermeintliche Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Ggf. kommen auch Ansprüche auf Rückabwicklung in Betracht. Diese Ansprüche richten sich gegen Vermittler und Verkäufer der Solaranlagen. Im Falle der vollständigen Rückabwicklung, wären die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Solaranlagen nie erworben.
CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 07.10.2015 - 10:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1272175
Anzahl Zeichen: 2371
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr István Cocron
Stadt:
München
Telefon: 08955299950
Kategorie:
Fonds
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