Statement des VPRT-Vorstandsvorsitzenden Dr. Tobias Schmid zu den Ergebnissen der Rundfunkkommission der Länder sowie der Ministerpräsidentenkonferenz zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
ID: 1273671
Verfahren zur Beauftragung des Jugendangebots als auch den
Konkretisierungsgrad für suboptimal hält. Wir werden nun prüfen,
inwieweit den systematischen und wettbewerblichen Bedenken der
privaten Medien durch die jetzt vorliegende Fassung der Auftragsnorm
und der Negativliste Rechnung getragen wurde. Wir werden hierzu auch
noch einmal das direkte Gespräch mit den Anstalten suchen."
Schmid weiter: "Im Jugendmedienschutz setzt der JMStV ein
wichtiges Signal auf dem Weg für eine konvergentere Regulierung,
insbesondere was die Durchwirkung der Entscheidungen der
Selbstkontrolleinrichtungen aus Rundfunk und Telemedien in den
Offline-Bereich anbelangt. "Es war schlicht nicht vermittelbar,
weshalb z.B. Altersfreigaben für eine DVD zwar für eine Ausstrahlung
im TV gelten sollen, eine Entscheidung der freiwilligen
Selbstkontrolle im Fernsehen umgekehrt aber nicht für ein
Trägermedium."
Aus Sicht des Verbandes bedauerlich ist, dass im Zuge der
Evaluierung des Rundfunkbeitrags zunächst auf eine grundlegende
Weichenstellung beim Thema Werbereduktion verzichtet und diese
Entscheidung neuerlich auf 2016 verschoben wurde. Schmid
abschließend: "Die Werbereduktion bei ARD und ZDF ist mehr als
entscheidungsreif, würde den Funktionsauftrag stärken und dem
Bundesverfassungsgericht Rechnung tragen."
Über den VPRT:
Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und
Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und
Mobileangeboten bereichern seine rund 140 Mitglieder Deutschlands
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das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen,
technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als
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Datum: 09.10.2015 - 15:25 Uhr
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