Bioland zur Position des EU-Parlaments zum neuen Bio-Recht:
Keine biospezifischen Grenzwerte durch die Hintertür!
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für ein neues Bio-Recht klargestellt, dass der Entwurf der
EU-Kommission für die Weiterentwicklung von Bio ungeeignet ist. "Die
EU-Abgeordneten stimmten dafür, dass viele der bewährten Regeln des
bestehenden Bio-Rechts fortgeführt werden sollen. Das ist im
Grundsatz ein gutes Signal", kommentiert Jan Plagge, Präsident von
Bioland.
Bioland kritisiert jedoch scharf, dass der Agrarausschuss keine
eindeutige Entscheidung gegen die Einführung von biospezifischen
Grenzwerten getroffen hat. 2020 soll die EU-Kommission ermächtigt
werden, einen neuen Gesetzesvorschlag zur Einführung von Grenzwerten
vorzulegen. Damit bestünde für die Bioerzeuger weitere fünf Jahre
Rechtsunsicherheit. "Es ist komplett inakzeptabel, dass das Parlament
die Grenzwertdebatte offen hält. Biospezifische Grenzwerte durch die
Hintertür darf es nicht geben", so Plagge.
Plagge begrüßt den Erhalt des bewährten Öko-Kontrollsystems: "Es
ist richtig, dass die Abgeordneten einen Schwerpunkt auf die
einheitlichere Umsetzung des Bio-Rechts in allen Ländern gelegt
haben". Ebenfalls positiv bewertet Bioland die Parlamentsposition zum
Geltungsbereich, zur Öko-Züchtung und zur Herkunftskennzeichnung von
Lebensmittelzutaten. Viele der innovativen Vorschläge wurden von
Berichterstatter Martin Häusling eingebracht und fanden die
Unterstützung des Parlaments.
Mit der Entscheidung des Europäischen Parlaments beginnt nun der
Trilog, in dem das neue Bio-Recht final verhandelt wird. Ergebnis des
Trilogs muss es sein, dass Biobetriebe Rechtssicherheit mit einer
Verordnung ohne biospezifische Grenzwerte bekommen. Zudem ergibt eine
neue EU-Ökoverordnung nur dann Sinn, wenn damit die Entwicklung von
Bio in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt wird.
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Datum: 13.10.2015 - 15:17 Uhr
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