IfKom: WLAN-Gesetzentwurf muss verbessert werden!

IfKom: WLAN-Gesetzentwurf muss verbessert werden!

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Die Bundesregierung will WLAN voranbringen. Die geplanten Änderungen des Telemediengesetzes erhöhen jedoch die Rechtsunsicherheit.



(firmenpresse) - Zu den erklärten Zielen der Bundesregierung in ihrer Digitalen Agenda zählt, die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN zu erhöhen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf lässt jedoch nach Auffassung der Ingenieure für Kommunikation (IfKom) neue Rechtsunsicherheiten aufkommen. Mit der Einführung des unbestimmten Begriffes "gefahrengeneigte Dienste" werden Host-Provider einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Zudem sind die Verantwortlichkeiten von Diensteanbietern im Rahmen der E-Commerce Richtlinie (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr) bereits EU-weit geregelt, was der Gesetzentwurf offensichtlich nicht berücksichtigt.

Ein Gutachten renommierter Medienrechtsexperten im Auftrag von eco ? Verband der Internetwirtschaft, kommt sogar zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf im Widerspruch zu EU-Recht steht und außerdem zahlreiche cloudbasierte Services, Medien-Plattformen und Social Media Dienste potenziell kriminalisiert.

Bereits im Mai hatten die IfKom in ihrer Stellungnahme gegenüber der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschaftsministerium gefordert, die Haftungsregelungen für private und gewerbliche Anbieter von WLAN zu entschärfen und diese nicht grundsätzlich und generell für illegale Handlungen von Nutzern verantwortlich zu machen, selbst wenn sie davon keine Kenntnis haben. Danach wurden die Anforderungen in der Überarbeitung des Textes zur Änderung des Telemediengesetzes etwas abgemildert und nur noch "angemessene Sicherungsmaßnahmen" von den WLAN-Anbietern verlangt. Mit der Einführung der "gefahrengeneigten Dienste" trägt der Gesetzesentwurf jedoch wieder zur Erhöhung des Risikos bei, insbesondere für die Host-Provider in Deutschland.

Die Bundesregierung will der Verletzung von Urheberrechten, vor allem aus der Musikindustrie, entgegenwirken, indem sie die Haftungsprivilegien der Host-Provider einschränkt. In der Wirkung werden durch den derzeitigen Gesetzentwurf jedoch eher die legalen Geschäftsmodelle (beispielsweise Cloud-Dienste wie Dropbox) getroffen. Die Betreiber illegaler Geschäftsmodelle, die vom Ausland aus agieren, bleiben dagegen unbehelligt. Im Gesetzgebungsverfahren sind daher aus Sicht der IfKom wesentliche Nachbesserungen erforderlich. Die illegalen Geschäftsmodelle, die z. B. auf Urhaberrechtsverletzung beruhen, könnten mit einer eigenen gesetzlichen Anspruchsgrundlage bekämpf werden, lautet ein Vorschlag des Medienrechtsexperten Dr. Dieter Frey. Ein solches Vorgehen halten die IfKom für zielführender. "WLAN muss in Deutschland genau so problemlos angeboten werden können wie in vielen anderen Ländern auch!", fordert der IfKom-Bundesvorstand. Der Rechtsrahmen müsse dieses Ziel unterstützen und nicht bremsen.


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Datum: 18.10.2015 - 23:30 Uhr
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