Liquiditätshilfe für Thüringer Landwirtschaftsbetriebe
ID: 127773
Liquiditätshilfe für Thüringer Landwirtschaftsbetriebe
Verlängerung der Antragsfrist bis zum 12. November
"Um unseren Agrarunternehmen und den Hausbanken noch ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Liquiditätshilfeanträge und der dazu erforderlichen Kreditbereitschaftserklärungen der Geldinstitute zu geben, haben wir die Frist zur Antragsabgabe im Ministerium um zwei Wochen bis zum 12.11. verlängert", verkündete heute Minister Dr. Sklenar. "Eine weitere Fristverlängerung ist nicht möglich", so der Minister. Er verweist dabei auf die vom Bund vorgegebenen Fristen: Bewilligung durch die Länder bis spätestens 15.11., die anschließende Beantragung der Darlehen durch die Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank bis zum 30.11. und Abruf der Mittel bis spätestens 15.12.
Die Programminformation sowie Antragsunterlagen sind erhältlich
http://www.thueringen.de/de/thueringenagrar/foerderung_formulare/landwirtschaft bzw. bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter http://www.rentenbank.de.
Madlen Domaschke
Stellv. Pressesprecherin
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Datum: 16.10.2009 - 18:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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