Sichere Röntgenfilmentsorgung durch einen rundum geschlossenen Entsorgungsprozess

Sichere Röntgenfilmentsorgung durch einen rundum geschlossenen Entsorgungsprozess

ID: 1277849

Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe entsorgen Röntgenfilme datenschutzkonform



(firmenpresse) - Bremen, 20. Oktober 2015 Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist im Gesundheitswesen angekommen. Obgleich noch nicht alle Arztpraxen ihre analogen Systeme umgestellt haben – das digitale Röntgen ist inzwischen weit verbreitet. Durch die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren sind die Archive von Deutschlands Fachpraxen jedoch immer noch voll von analogen Röntgenfilmen. Mit deren Vernichtung, die zum Jahresende wieder ansteht, sollten Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen Entsorger beauftragen, die einen geschlossenen Entsorgungsprozess anbieten: Von der Abholung über den Transport bis hin zur Verwertung müssen alle Einzelschritte nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfolgen. Nur so kann der unberechtigte Zugriff auf die Patientendaten wirksam verhindert werden.

Die fachgerechte Entsorgung von Röntgenfilmen erfolgt grundsätzlich nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die gesetzlichen Vorschriften können dabei optimal in einem rundum geschlossenen Entsorgungsprozess umgesetzt werden. Dazu gehören: abschließbare Datensicherheitsbehälter (DSB), gesicherte Transportfahrzeuge, auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) verpflichtete Mitarbeiter, weiterhin eine eigene Entsorgungsanlage mit Videoüberwachung, Zutrittskontrollen und Alarmanlagen. Entsorgungsstationen müssen lückenlos durch Nachweise wie Abholbeleg, behördlichen Übernahmeschein sowie ein kostenfreies Vernichtungszertifikat dokumentiert und nachvollziehbar sein.

"Wenn ein Dienstleister all diese Sicherheitsstandards gewährleistet, können sich Arztpraxen und medizinische Institutionen sicher sein, dass sie ihrer gesetzlichen Entsorgungspflicht ordnungsgemäß nachkommen", weiß Monica Calvo Moreno, Vertriebsleiterin und Datenschutzbeauftragte von Schmidtentsorgung. "Machen unseriöse Entsorger Fehler bei der Röntgenfilmentsorgung und gelangen sensible Patientendaten an die Öffentlichkeit, ist immer auch die auftraggebende medizinische Einrichtung in der Verantwortung und wird mit strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert", so Moreno weiter. Zu einem geschlossenen Entsorgungsprozess gehört bei Schmidt + Kampshoff auch das umweltgerechte Recycling. Alle wiederverwertbaren Rohstoffe werden in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt.



Weitere Informationen zur datenschutzkonformen Röntgenfilmentsorgung finden Sie auf den Websites www.schmidtentsorgung.de und www.roentgenfilmentsorgung.de

Kontakt: Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, Telefon: +49 421 835 444 0, Telefax: +49 421 835 444 11, E-Mail: mcm@schmidtentsorgung.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind wir auf die Entsorgung und Verwertung von Röntgenfilmen sowie die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern nach BDSG spezialisiert. Zu unserem langjährigen Kundenkreis gehören Arztpraxen, Krankenhäuser, grafische Betriebe, Großhändler, Renten- und Versicherungsträger sowie Unternehmen aus Industrie und Handel.

Neben unserem Standort in Bremen haben wir in Deutschland Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Rhede.

Leistungen: Ankauf, Abholung, Entsorgung und Verwertung/Recycling von Röntgenfilmen/Röntgenbildern, Aktenvernichtung, Datenträgervernichtung, Vernichtung von Festplatten und Platinen



PresseKontakt / Agentur:

PRESSEKONTAKT: Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur für Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig, Telefon: +49 341 980 90 90, Telefax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info(at)agenda17.de



drucken  als PDF  Gesetzliche Entsorgungspflicht für ärztliche Praxen Zahnarzt Dr. Rolf Buob in Friedrichshafen
Bereitgestellt von Benutzer: Monica Calvo Moreno
Datum: 20.10.2015 - 12:08 Uhr
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