DJV: Informantenschutz darf nicht Verhandlungsmasse werden!
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DJV: Informantenschutz darf nicht Verhandlungsmasse werden!
Es sei zwingend erforderlich, betonte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, dass der Schutz nicht nur auf Anwälte erweitert werde, wie es jetzt festzustehen scheine, sondern auch auf Journalisten. "Mehr als befremdlich ist es, dass es dafür bisher lediglich einen 'Prüfauftrag' gibt", so Konken. "Der Schutz journalistischer Arbeit und der Informantenschutz dürfen nicht zur Verhandlungsmasse in den Koalitionsverhandlungen werden." Der DJV-Bundesvorsitzende forderte die FDP auf, "jetzt ohne Einschränkungen zu ihren Zusagen aus Oppositionszeiten zu stehen und den verfassungsrechtlichen Schutz der Journalisten ohne Wenn und Aber umzusetzen".
Hintergrund: Die große Koalition hatte in der Strafprozessordnung und den darauf aufbauenden Gesetzen festgesetzt, dass Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten nur eingeschränkt das Recht zur Zeugnisverweigerung gewährt werden solle. Der Deutsche Journalisten-Verband hatte wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass damit die Presse- und Rundfunkfreiheit weiter eingeschränkt wird.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Eva Werner
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Datum: 16.10.2009 - 19:34 Uhr
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