Vollversammlung beschließt neue Wahlordnung
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Sitzung der IHK-Vollversammlung am 22. Oktober 2015
Der Neubeschluss wurde notwendig, nachdem sich das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil von Mitte Juni dieses Jahres - dessen Urteilsgründe am 7. September bekannt wurden - zur Rechtmäßigkeit von zugewählten (sogenannten kooptierten) Mitgliedern der IHK-Vollversammlungen geäußert hat. Dabei hält das Gericht die Zuwahl von Mitgliedern in die Vollversammlung einer IHK grundsätzlich für zulässig.
Im konkreten und verhandelten Fall - es ging um einen schon länger zurückliegenden Vorgang bei der IHK Duisburg - wurde eine Kooptation für unwirksam erklärt, da die Wahlordnung der betroffenen IHK keine Zuordnung der Kooptationssitze auf die einzelnen Wahlgruppen enthielt.
Auch die Wahlordnung der IHK Heilbronn-Franken beinhaltet keine Zuordnung der Kooptationssitze auf die einzelnen Wahlgruppen. Zu den Auswirkungen auf bisherige Kooptationen gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen.
Aufgrund dieser rechtlichen Unsicherheit haben alle kooptierten Vollversammlungsmitglieder der IHK Heilbronn-Franken mit Wirkung zum 30. September 2015 ihre Mandate an die Vollversammlung zurückgegeben. Prof. Dr. Dr. h. c. Harald Unkelbach hat darüber hinaus sein Amt als gewählter Präsident abgegeben. Bis zur Neuwahl eines Präsidenten nimmt Vizepräsidentin Katrin Löbbecke die Funktion der kommissarischen Präsidentin wahr.
Nach dem Beschluss der Vollversammlung zur Neufassung der Wahlordnung und deren voraussichtlichen Inkrafttreten Mitte November, ist die Wahl eines neuen Präsidenten in der für Anfang Dezember terminierten regulären Sitzung der Vollversammlung geplant.
Diese Medien-Info kann auch per Internet unter www.heilbronn.ihk.de/pressemitteilungen abgerufen werden.
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Datum: 22.10.2015 - 12:02 Uhr
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