Der Tagesspiegel: Auch Union mussüber Lobbyisten informieren
ID: 1279837
Bundestag kurzfristig ihre bislang geheim gehaltene Liste mit
Lobbyvertretern veröffentlichen, denen sie Zugang zum Parlament
gewährt. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Bundestagsverwaltung
auf eine Eilklage des Berliner "Tagesspiegel" dazu verpflichtet, die
gesamte Liste offen zu legen. Das aktuelle und dringende Interesse
der Presse an den Auskünften überwiege das Interesse von Fraktionen
und Verbänden an Vertraulichkeit, entschieden die Richter (Az. 27 L
126.15), wie der "Tagesspiegel" (Sonnabend-Ausgabe) berichtet. Die
Öffentlichkeit habe ein Recht darauf, nähere Informationen zum
"Einfluss betroffener Interessenvertreter, vor allem solcher
privatwirtschaftlicher Unternehmen, auf Abgeordnete des Bundestags
und damit auf die politische Willensbildung" zu erhalten. Wähler
müssten sich über diesen Aspekt ein Urteil bilden können, hieß es.
Der Beschluss ist sofort vollziehbar. Der Bundestag will die
Vollziehung aber noch stoppen und hat Beschwerde erhoben. Darüber
will das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) in den
nächsten Wochen abschließend entscheiden. Gibt auch das OVG dem
Eilantrag statt, kann der Bundestag die Herausgabe der Daten nicht
mehr verhindern.
http://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-des-verwaltungsgerichts-
auch-union-muss-ueber-lobbyisten-informieren/12490608.html
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Datum: 23.10.2015 - 16:15 Uhr
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