Rheinische Post: Regierung will "Konto für Jedermann" ab Mitte 2016 vorschreiben
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der Bundesregierung spätestens ab Mitte 2016 jedem Bürger, der sich
rechtmäßig in der EU aufhält, ein Bankkonto bereitstellen müssen. Der
Gesetzentwurf zum "Konto für Jedermann" soll bereits am Mittwoch vom
Kabinett beschlossen und spätestens zum 1. Juni 2016 in Kraft treten.
Das erfuhr die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post"
(Dienstagausgabe) aus Regierungskreisen. Dem Entwurf zufolge sollen
Banken künftig verpflichtet werden, jedem berechtigten Verbraucher
ein Zahlungskonto mit Basisfunktionen anzubieten. Berechtigt sei
jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU,
"einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende sowie
Personen ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder
tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können", heißt es in
dem Gesetzentwurf. Verbraucherschützer begrüßen das Vorgehen der
Bundesregierung. "Dass das Girokonto für Jedermann kommt, ist ein
Meilenstein für Verbraucher", sagte der Chef des Verbraucherzentrale
Bundesverbandes, Klaus Müller. Alle Verbraucher müssten Zugang zu
einem Basiskonto haben, auch finanziell schwache Verbraucher,
Menschen ohne festen Wohnsitz oder Flüchtlinge. "Damit diese Menschen
aber vom Basiskonto profitieren, muss es bezahlbar sein. Hier braucht
es eine klare gesetzliche Regelung", sagte Müller.
KONTEXT:
Laut EU-Kommission haben rund 670.000 Menschen in Deutschland kein
Girokonto. Betroffen sind etwa Obdachlose, Studenten, Saisonarbeiter
oder Asylbewerber. Sie dürften besonders profitieren, weil deutsche
Behörden Asylleistungen nicht bar auszahlen dürfen.
Verbraucherschützer haben immer wieder kritisiert, dass auch eine
freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft von 1995 nicht
jedem Bürger den Kontozugang ermöglicht habe. Bisher können Banken
einen Antragsteller zurückweisen, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben,
dass dieser anfallende Kontogebühren nicht zahlen kann.
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Datum: 27.10.2015 - 05:00 Uhr
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