Neues BGH-Urteil: Insolvenz des Mieters schützt ihn nicht vor Kündigung
ID: 1281674
gehören Privatpersonen. Von diesen sind viele vermietet. Zu den
privaten Vermietern gehören Eigentümer mit mehreren Zinshäusern aber
auch kleine Kapitalanleger, die nur eine einzige Eigentumswohnung
vermieten. Der Mietmarkt wird keineswegs von Miethaien oder
Heuschrecken bestimmt, im Gegenteil: Viele private Eigentümer laufen
durch Unwissenheit oder wegen mangelnder Erfahrung Gefahr, mit ihrer
Anlage Schiffbruch zu erleiden. Immer wieder wird über Mietnomaden
berichtet, die keine Miete zahlen, langwierige Gerichtsprozesse
provozieren und am Ende die Wohnung verwüsten. Das kann den Ruin
eines privaten Vermieters bedeuten.
Ein beliebtes Mittel, sich der Mietzahlung zu entziehen, war in
der Vergangenheit "die Flucht in die Insolvenz". In einem besonders
krassen Fall hatte ein Mieter Mietschulden von fast 15.000 Euro
aufgetürmt und wollte darüber hinaus seine Unkündbarkeit durchsetzen.
Der Bundesgerichtshof entschied: Die Kündigungssperre nach § 112 Nr.
1 Insolvenzordnung dient dem Schutz der Insolvenzmasse und gerade
nicht dem persönlichen Schutz des Mieters.
Nach diesem Urteil (BGH, 17.6.2015, AZ: VIII ZR 19/14) führt der
Insolvenzantrag eines Mieters zukünftig im schlechtesten Fall zu
einer Verzögerung des Kündigungsrechts. Denn der Insolvenzverwalter
wird in der Praxis so schnell wie möglich eine Enthaftungserklärung
abgeben, um die Insolvenzmasse von den Mietforderungen zu entlasten.
Damit ist der Mieter für das Mietverhältnis wieder selbst
verantwortlich und muss entweder spätestens jetzt Miete zahlen oder
mit der Kündigung rechnen.
"Dieses Urteil hilft uns bei der Mietverwaltung in Problemfällen
schnell eine Lösung herbeizuführen. Es geht ja überhaupt nicht darum,
zahlungsunfähige Mieter auf die Straße zu setzen. Vielmehr müssen
unsere Sozialsysteme in sozialen Notlagen für Bedürftige einspringen.
Sie dürfen diese Pflicht darf nicht einfach auf private Vermieter
abwälzen, die dadurch in der Vergangenheit oft selbst in Bedrängnis
geraten waren", erläutert Doris Wittlinger, Geschäftsführerin der
Hausverwaltung Stöben Wittlinger GmbH.
Pressekontakt:
Astrid Grabener
Telefon 0431-5601566
astrid.grabener@grabener.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.10.2015 - 15:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1281674
Anzahl Zeichen: 2514
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 321 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neues BGH-Urteil: Insolvenz des Mieters schützt ihn nicht vor Kündigung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
StöbenWittlinger GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von StöbenWittlinger GmbH
CloudLab AG und Kollin Medien GmbH gehen strategische Technologiepartnerschaft ein. ...
Neudrossenfeld, Oktober 2015 - Anlässlich des erfolgreichen Print 4 Reseller Open House Branchenevents, das am 24. September zum zweiten Mal im Druck und Medienzentrum der Kollin Medien GmbH in Neudrossenfeld mit 350 Teilnehmern und 40 Ausstellern und Partnern stattgefunden hat, verkündeten die K
Verleihung des ACT NOW JUGEND AWARDs am 2. November 2015 ...
München/Berlin, 27.10.2015 - Im Rahmen einer festlichen Gala ehren die Sauti Kuu Foundation und der Friedrichstadt-Palast Berlin am 2. November 2015 mit dem zum ersten Mal vergebenen Act Now Jugend Award Kinder und Jugendliche, die sich in herausragender Weise sozial engagieren. Der Preis wird von
TMS vertritt SYSGO in Südafrika ...
Mainz / Johannesburg, den 28. Oktober 2015 SYSGO ernennt Technology Market Solutions (TMS) zum offiziellen Distributor für seine Produkte PikeOS Hypervisor und ELinOS in Südafrika. TMS ist Anbieter von robusten Embedded Lösungen für die Verteidigungs- und Automatisierungsindustrie. Zusammen m
PRG stärkt Betreuung deutschsprachiger Kunden im Mittleren Osten ...
Mit diesem Schritt möchten PRG XL Video Deutschland und PRG in Dubai es noch einfacher machen, Veranstaltungen in der Golfregion durchzuführen. Manuel Meloh kann dabei seine langjährige Erfahrung in Deutschland sowie das lokale Know-how des PRG Teams in den Vereinigten Arabischen Emiraten einbrin




