Festwirte wegen verschleiertem Trinkgeld abgemahnt
ID: 1282233

(PresseBox) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sechs Festwirte des Cannstatter Wasen abgemahnt, weil sie Verzehrmarken verkauft haben, ohne dabei den Gesamtpreis anzugeben: Die Festwirte forderten neben dem Entgelt für die Verzehrmarken noch ein ?Bedienungsgeld? in Höhe von 70 Cent pro Bier und halbem Hähnchen bzw. 10% vom Verzehr. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist das aber ein Verstoß gegen die Preistransparenzvorschriften: ?Verbraucher müssen sich auf Preisangaben verlassen können ? egal ob im Festzelt, bei der Buchung einer Reservierung im Internet oder bei einem normalen Restaurantbesuch. Es entspricht nicht den Preistransparenzvorschriften, wenn der Preis nicht vollständig ausgezeichnet ist und die Verbraucher den Gesamtpreis sogar selbst berechnen müssen?, so die Verbraucherzentrale.
Die Besonderheit: Es handelte sich bei dem Bedienungsgeld nicht um ein freiwilliges Trinkgeld, sondern um ein zwingend zu zahlendes zusätzliches Entgelt.
Bisher haben fünf der sechs abgemahnten Festwirte eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Datum: 29.10.2015 - 13:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1282233
Anzahl Zeichen: 1894
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 388 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Festwirte wegen verschleiertem Trinkgeld abgemahnt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).