Winterreifenpflicht – Deutschland und Ausland
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Situative Winterreifenpflicht in Deutschland bedeutet, keine generelle, also termingebundene Winterreifenpflicht, sondern bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch etc. darf nur mit M+S-Reifen gefahren werden. Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, riskiert man den Versicherungsschutz. Für das Ausland gelten oft weitergehende Bestimmungen.
Jürgen Buck, Vorstand der GVI weist speziell in Hinblick auf die kommende Feriensaison in den Skigebieten hin, dass sich die deutschen Autofahrer über die Bestimmungen der Winterreifenpflicht im Ausland informieren sollten. Winterreifen und Schneeketten bieten bei Schnee und Schneeglätte die besten Voraussetzungen für eine unfallfreie Fahrt.
Wer beispielsweise ohne Winterreifen im naheliegenden Ausland unterwegs ist, und die dort gültige unbedingte Winterreifenpflicht ignoriert, riskiert mit einer „sommerlichen“ Bereifung hohe Bußgelder. Ganz zu schweigen vom eventuellen Verlust des Kaskoschutzes bei einem Unfall auf schnee- und eisglatten Straßen, mahnt der Fachmann weiter.
Ausführliche Informationen und Hinweise zur „Winterreifenpflicht – Was müssen sie beachten“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 03.11.2015 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 03.11.2015
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