Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht

ID: 1283914

Bundesgerichtshof entscheidet zu Gaspreiserhöhungen



(firmenpresse) - In den letzten Jahren gab es viel Streit um die Rechtmäßigkeit von Gaspreiserhöhungen. Nun ist geklärt: Kunden müssen die höheren Beträge zahlen, wenn das Energieunternehmen nur eigene Kostensteigerungen weitergegeben hat. Erhöhungen zum Zweck der Gewinnsteigerung können sie unter Umständen zurückfordern. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) informiert über ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs.
BGH, Az. VIII ZR 158/11 und VIII ZR 13/12

Hintergrundinformation:
Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober 2014 entschieden, dass deutsche Strom- und Gasversorger ihre Preise im Grundtarif über Jahre aufgrund einer ungültigen Verordnung erhöht haben. Dabei haben sie die Verbraucher nicht - wie in EU-Vorschriften vorgesehen - über Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Erhöhung informiert. Derzeit laufen verschiedene Klagen von Strom- und Gaskunden auf Rückzahlung von gezahlten Beträgen beziehungsweise von Versorgungsunternehmen auf Bezahlung von Rechnungen. Denn viele Verbraucher haben den Erhöhungen widersprochen und die geforderten zusätzlichen Beträge nicht bezahlt. Der Fall: Der Bundesgerichtshof hat sich mit zwei Fällen beschäftigt, bei denen es um Gaskunden in der Grundversorgung (sogenannte Tarifkunden) ging. Diesen war auf Grundlage der zweifelhaften deutschen Verordnung der Gaspreis erhöht worden. Die Kunden hatten den Erhöhungsbetrag nicht bezahlt. Geklagt hatten die beiden Gasversorger. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof erklärte nach Mitteilung des D.A.S. Leistungsservice beide Preiserhöhungen für wirksam. Zwar habe die damalige Gasverordnung gegen europäisches Recht verstoßen. Das Gericht legte jedoch den Gaslieferungsvertrag ergänzend aus. Das bedeutet: Hätten beide Vertragspartner gewusst, dass die Gasverordnung unwirksam war, hätten sie eine andere Regelung getroffen und zumindest festgelegt, dass der Versorger Erhöhungen seiner eigenen Bezugskosten an die Verbraucher weitergeben dürfe. Eine Preiserhöhung aus diesem Grund sei legitim. Da es sich in den beiden Verfahren um solche Erhöhungen gehandelt hatte, waren diese rechtmäßig. Grundsätzlich können Verbraucher also einen Anspruch auf Rückzahlung von Erhöhungsbeträgen haben, wenn der Versorger seine Preise nur zur Gewinnsteigerung erhöht hat. Aber: Einwände gegen die Erhöhung können Verbraucher laut BGH nur innerhalb von drei Jahren nach Zugang der Jahresabrechnung geltend machen, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt wurde. Von übereilten Klagen auf Rückzahlung ist abzuraten: Verbraucher sollten überlegen, ob die möglichen Prozesskosten nicht den Rückzahlungsbetrag übersteigen. Kann das Unternehmen beweisen, dass es nur eigene Kosten weitergegeben hat, ist der Prozess verloren.


Bundesgerichtshof, Urteile vom 28.10.2015, Az. VIII ZR 158/11 und VIII ZR 13/12



Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Der D.A.S. Rechtsschutz bietet mit vielfältigen Produkten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2014 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Über die ERGO Versicherungsgruppe gehört die ERGO Versicherung zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF   Dr. Kristina Schröder, MdB zu Gast bei Klaus-Dieter Gröhler, MdB Buchneuerscheinung
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.11.2015 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1283914
Anzahl Zeichen: 3472

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 547 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht ...
Ein Schwammwischer, der an Tankstellen für die Scheibenreinigung bereitliegt, dient nicht zum Vorwaschen des Autos vor dem Besuch der Waschanlage. Verursacht ein Kunde mit dem Wischer Kratzer auf der Motorhaube seines Autos, kann er den Tankstellenbetreiber daher nicht auf Schadenersatz verklagen.

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht ...
Verspricht ein Reisebüro einem Kunden, seine Sonderwünsche zu berücksichtigen, und die Buchungsbestätigung des Veranstalters geht darauf nicht ein, so gelten sie als vereinbart. Der Veranstalter muss die Wünsche dann umsetzen. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leis

Vorsicht vor Mahnungen per E-Mail - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice ...
"Letzte Mahnung" - bei diesen Worten in der Betreffzeile oder in einer E-Mail selbst heißt es: Vorsicht! Denn immer häufiger sind gefälschte Inkassomails im Umlauf. Für den Empfänger ist es oft schwer nachzuvollziehen, ob die Zahlungsaufforderung gerechtfertigt ist. Diesen Umstand mac


Weitere Mitteilungen von D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH


Dr. Kristina Schröder, MdB zu Gast bei Klaus-Dieter Gröhler, MdB ...
Am Mittwoch, den 11.11.2015 um 17:30 Uhr, ist Dr. Kristina Schröder, Mitglied des Deutschen Bundestages und ehemalige Bundesministerin für Familie, Frauen, Senioren und Jugend zu Gast bei Klaus-Dieter Gröhler im Café Wahlkreis, Fredericiastr. 9a, 14050 Berlin. Gemeinsam diskutieren sie zu dem Th

Familie in Gefahr ? neues Buch erzählt eine außergewöhnliche Familiengeschichte über Hindernisse und Hoffnung ...
Dieser Roman beruht auf einer wahren Begebenheit. Die Geschichte hat ihren Anfang mit der Geburt eines Mädchens Ende der 60?er Jahre. Dieses Mädchen kommt mit einer schweren Behinderung zur Welt. Die Familie und die Umgebung kann mit dieser neuen Lebenssituation nicht umgehen, de Ärzte halten sic

Gib mir das Gefühl zurück ? packende Erzählung nimmt uns auf eine Zeitreise in die 60er Jahre mit ...
Ein Mann erfährt bei einem Besuch in seiner Heimatstadt vom Tod seines Jugendfreundes, mit dem er in der 68er-Bewegung aktiv war, bevor sich ihre Lebenswege getrennt haben. Überrascht davon, wie sich sein Freund von einem überzeugten Kommunisten zu einem Unternehmer gewandelt hatte, arbeitet er z

Ruhestand im Ausland ...
Was wäre das schön: Sich zur Ruhe setzen in einer fernen pulsierenden Stadt oder auf dem stillen Land. Immer mehr Deutsche zieht es für den Ruhestand in andere Länder. Spanien, Thailand oder Südafrika. Sich zur Ruhe setzen wo andere Urlaub machen? ARAG Experten verraten Ihnen, wie Sie sich dies


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z