Wo lauern Fallen bei der Angabe von Versandkosten?

Wo lauern Fallen bei der Angabe von Versandkosten?

ID: 1285500
(PresseBox) - Transparenz bei den Versandkosten ist wichtig. Denn der Ärger des Kunden ist vorprogrammiert, wenn die bestellte Ware aufgrund nicht vorhersehbarer Kosten teurer wird. Bei der Angabe der Versandkosten gibt es jedoch einige Fallstricke. Frieder Schelle, Wirtschaftsjurist bei Trusted Shops, erläutert, worauf Shopbetreiber achten müssen.
Wo muss über die Versandkosten informiert werden?
Versandkosten müssen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV bei sämtlichen Angeboten genannt werden. Im Onlinehandel genügt es, bei Angeboten einen allgemeinen Hinweis aufzunehmen (z.B. ?zzgl. Versandkosten?) und diesen mit einer Versandkostenaufstellung zu verlinken. Angebote sind vor allem Produktseiten und Kategorieseiten.
Zusätzlich muss, soweit die Versandkosten nicht direkt auf den Angebotsseiten in konkreter Höhe genannt werden, eine separate Nennung der Versandkosten in konkreter Höhe im Warenkorb erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2009, I ZR 50/07).
Weiter ist die Angabe der Versandkosten unmittelbar vor Abgabe der Bestellung nach § 312j Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB im Rahmen der hervorzuhebenden Pflichtinformationen notwendig.
Müssen Versandkosten immer in konkreter Höhe angegeben werden?
Grundsätzlich ja. Die Anforderung, Versandkosten in konkreter Höhe anzugeben ergibt sich unmittelbar aus § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV:
?Fallen zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten an, so ist deren Höhe anzugeben, soweit diese Kosten vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können.?
und Artikel 246a § 1 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB:
?Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
4. (?) gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten, oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können,?


Unzulässig sind daher Gestaltungen wie ?Versandkosten auf Nachfrage?, oder ?geschätzte Versandkosten?.
Eine Ausnahme von der Anforderung, Versandkosten in konkreter Höhe zu nennen, kennt das Gesetz nur für die Fälle, in denen die Versandkosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können. Dies ist allerdings in den seltensten Fällen einschlägig. Nur in Ausnahmefällen können Versandkosten vernünftigerweise im Voraus nicht berechnet werden. In diesen Fällen ist über die Tatsache zu informieren, dass Versandkosten anfallen können.
Ein weiteres Problem bei der Vorgehensweise, Versandkosten nicht im Voraus konkret zu nennen, liegt im Vertragsschluss. Solange der Verbraucher die Versandkosten nicht in konkreter Höhe kennt, liegen nicht sämtliche wesentlichen Vertragsbestandteile vor, womit im Ergebnis kein Angebot möglich ist. Dies hätte zur Folge, dass der Vertrag erst dann geschlossen werden könnte, wenn ein Angebot seitens des Händlers mit Versandkosten in konkreter Höhe erfolgte, welches dann vom Verbraucher angenommen werden müsste.
Im Ergebnis müssen in den allermeisten Fällen Versandkosten in konkreter Höhe angegeben werden.
Müssen Versandkosten für Lieferungen in das EU-Ausland genannt werden?
Hierzu muss zunächst geklärt werden, welches Recht überhaupt im Handel mit ausländischen Verbrauchern gilt. Nach Artikel 6 der Rom I-Verordnung unterliegen Verbraucherverträge unter bestimmten Umständen dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In der Regel ist im Fernabsatzhandel das Recht desjenigen Staates anwendbar, in dem der Verbraucher sitzt. Die Vorschriften zu den Angaben von Versandkosten in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten haben ihre Ursprünge in verschiedenen EU-Richtlinien, was zur Folge hat, dass in jeder Rechtsordnung der EU-Mitgliedsstaaten, die Nennung von Versandkosten in konkreter Höhe grundsätzlich vorgeschrieben ist. Es müssen also bei Lieferungen in das EU-Ausland auch Versandkosten genannt werden. Eine Rechtswahl ist gegenüber Verbrauchern nicht möglich. Vorsicht: Das KG Berlin (Beschluss vom 02.10.2015, 5 W 196/15) hat entschieden, dass Auslandsversandkosten regelmäßig ohne unzumutbaren Aufwand im Voraus genannt werden können (Hierzu ausführlich Martin Rätze im Shopbetreiberblog). Es ist also grundsätzlich nicht möglich, sich darauf zu berufen, die Versandkosten könnten im Voraus vernünftigerweise nicht berechnet werden.
Müssen Versandkosten in den AGB genannt werden?
Eine Nennung der Versandkosten in den AGB ist nicht notwendig. Es genügt, dort darauf hinzuweisen, ob Versandkosten anfallen und gegebenenfalls auf die Informationen bei den Angeboten bzw. die Versandkostenaufstellung hinzuweisen.
Abschließender Tipp:
Versandkosten sind grundsätzlich bereits bei den Angeboten in konkreter Höhe zu nennen. Zulässig ist ein dem Preis unmittelbar zugeordneter Hinweis, z.B. ?zzgl. Versandkosten? mit einer Verlinkung zu einer ausführlichen Versandkostenaufstellung. Auch im Warenkorb müssen die Versandkosten grundsätzlich in konkreter Höhe genannt werden.
Erstellen Sie mit dem Trusted Shops Rechtstexter kostenlos für Ihren Shop passende AGB.
Auf der Bestellseite gehören die Versandkosten zu den sogenannten hervorzuhebenden Pflichtinformationen im Rahmen der Bestellübersicht. Auch für den Versand in das EU-Ausland müssen grundsätzlich Versandkosten in konkreter Höhe genannt werden.

Trusted Shops ist die europäische E-Commerce Vertrauensmarke. Das Unternehmen mit Sitz in Köln hat seit Firmengründung 1999 europaweit mehr als 19.000 Händler zertifiziert. Trusted Shops überprüft seine Mitglieder anhand von strengen Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin sein begehrtes Gütesiegel. Zu den Kunden zählen zalando, redcoon, MediaMarkt, Commerzbank, OBI sowie eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen. Durch die Kombination von Prüfung, Geld-zurück-Garantie, Bewertungen und Service entsteht für den Verbraucher ein "Rundum-sicher-Paket".

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Trusted Shops ist die europäische E-Commerce Vertrauensmarke. Das Unternehmen mit Sitz in Köln hat seit Firmengründung 1999 europaweit mehr als 19.000 Händler zertifiziert. Trusted Shops überprüft seine Mitglieder anhand von strengen Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin sein begehrtes Gütesiegel. Zu den Kunden zählen zalando, redcoon, MediaMarkt, Commerzbank, OBI sowie eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen. Durch die Kombination von Prüfung, Geld-zurück-Garantie, Bewertungen und Service entsteht für den Verbraucher ein "Rundum-sicher-Paket".



drucken  als PDF  Pressemitteilung Den Umsatz um 15% steigern (Mit der richtigen Telekommunikationslösung)
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 05.11.2015 - 16:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1285500
Anzahl Zeichen: 6372

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Köln



Kategorie:

New Media & Software



Diese Pressemitteilung wurde bisher 428 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wo lauern Fallen bei der Angabe von Versandkosten?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Trusted Shops GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Damit der Black Friday nicht zum Black Day wird: Das macht einen seriösen Online-Shop aus ...
Am 25. November ist wieder eines der Online-Shopping-Highlights des Jahres: der Black Friday. Es winken Schnäppchenpreise, die gerade in diesem schwierigen Jahr jeder gut gebrauchen kann. Was niemand braucht, ist auf einen Fake-Shop hereinzufallen, wo beides futsch ist: Ware und Geld. Deshalb gib

Fast drei Viertel aller Konsument*innen kaufen mit mehr Vorsicht ein ...
Einer repräsentativen Umfrage von Trusted Shops zufolge sind die Deutschen vorsichtiger beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen geworden. Grund ist die aktuelle wirtschaftliche und weltpolitische Lage, die die Online-Käufer*innen verunsichert. Gleichzeitig wächst der Bedarf nach Angeboten

Pickware wird neuer Trusted Shops Certified Software Partner ...
Nach erfolgreicher Prüfung und Zertifizierung der Komplettlösung von Pickware geht das Softwareunternehmen aus Darmstadt nun als offizieller Certified Software Partner eine Zusammenarbeit mit Trusted Shops ein. Die Pickware GmbH ist ein Softwarehersteller mit Lösungen rund um Warenwirtschaft,


Weitere Mitteilungen von Trusted Shops GmbH


Digital Learning auf Chinesisch ...
Der Digital Learning-Anbieter e-doceo baut sein Sprachangebot aus. Ab sofort können die Nutzer der Software-Lösungen ihre Online-Weiterbildung auch in traditionellem und vereinfachtem Chinesisch nutzen. Damit erweitert das Unternehmen sein Sprach-Portfolio auf neun Standardsprachen - von Englisch

Ricoh ist offizieller Partner der 21. UN-Klimakonferenz in Paris 2015 ...
Ricoh wurde als offizieller Partner der 21. UN-Klimakonferenz in Paris 2015, kurz COP21, bekannt gegeben. Die vom 30. November bis zum 11. Dezember in Le Bourget, nahe Paris, stattfindende Konferenz strebt an, ein neues verpflichtendes und allgemein anerkanntes Abkommen zu verabschieden. Ziel ist es

LogApp 2.6 von iQSol unterstützt Risikobewertung ...
Die iQSol GmbH, Hersteller für Lösungen im Bereich Unternehmensalarmierung und Log-Management, hat das Update ihrer Lösung LogApp veröffentlicht. In Version 2.6 wurde die SIEM- und Log-Management-Lösung erneut mit zahlreichen neuen Features ausgestattet. Besonders hervor sticht dabei die Mögl

ASUS ZENPROTECT – GARANTIERT SORGENFREI ...
ASUS startet mit der Aktion ZenProtect eine echte Rundumschutz-Offensive. Damit gehören Hardwaresorgen der Vergangenheit an. Kunden, die zwischen dem 01.11.2015 und dem 31.12.2015 ein teilnahmeberechtigtes* ASUS ZenPad oder ZenFone 2 kaufen, genießen ab dem Kaufdatum ein Jahr lang zusätzlichen Sc


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z