Sterbehilfe: Strafrecht schafft keinen gesellschaftlichen Konsens
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Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe erklärt Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung
für die Freiheit und Bundesjustizministerin a. D.:
"Das Strafrecht ist kein Mittel, um einen gesellschaftlichen
Konsens zu schaffen. Verzweifelte Menschen in großer seelischer oder
körperlicher Not benötigen menschliche Zuwendung und die bestmögliche
medizinische Versorgung. Ärzte und Pflegepersonal brauchen
Rechtssicherheit und dürfen nicht durch Rechtsunsicherheit oder
drohende Kriminalisierung in ihrer Unterstützung behindert werden.
Die neuen Regelungen zur Sterbehilfe werden leider nur
Verunsicherung schaffen, weil in der existentiell schwierigsten
Situation künftig das Damoklesschwert des Strafrechts schwebt.
Ärzten, Patienten und Angehörigen bürdet das neue Gesetz in der
ohnehin schon schweren Situation unnötige Rechtsunsicherheiten auf.
Leider ist es künftig für den Arzt kaum noch möglich, straffrei
Suizidbeihilfe zu praktizieren, um so den Willen des Patienten in
seiner letzten Lebensphase umzusetzen. Es ist ausgesprochen
problematisch, dass nun Ärzte und Patienten in eine derart
dramatische Lage gebracht werden.
Wenn ein Mensch die reflektierte und endgültige Entscheidung zur
Beendigung seines Lebens trifft, sollte das respektiert werden.
Selbstbestimmung und die Unantastbarkeit der Menschenwürde sind
Werte, die auch im letzten Lebensabschnitt gelten müssen.
Der Bundestag kann die schwierigsten ethischen Fragen, die unsere
Gesellschaft kennt, nicht einfach mit Mehrheit beantworten. Die
Debatte wird damit längst nicht beendet sein."
Pressekontakt:
Doris Bergmann, Pressereferentin der Friedrich-Naumann-Stiftung für
die Freiheit, presse@freiheit.org, Tel. 030 28 87 78 54, Mobil: 0151
12 65 63 91 Twitter: @presse_freiheit, www.freiheit.org
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Datum: 06.11.2015 - 13:43 Uhr
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