Südwest Presse: KOMMENTAR · STERBEHILFE
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Das Strafrecht stößt an seine Grenzen, wenn es sich in
Entscheidungen eines Menschen über sein Sterben einmischt. Das
Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen verbietet ihm dies. Nun sind
vor allem schwerkranke Menschen auf Hilfe Dritter angewiesen, wenn
sie den Freitod wählen wollen. Auch da gelingt es dem Rechtsstaat
nicht, Lösungen zu finden, die reine Menschenfreundlichkeit eines
Helfers garantieren. Der frühere EKD-Vorsitzende Norbert Schneider
hat deshalb recht, wenn er sagt, dass Entscheidungen über das Sterben
nur in einem geschützten Raum stattfinden sollen, der allein auf
Vertrauen zwischen dem Patienten, seinen Ärzten, Angehörigen und
Pflegenden beruht. Diese Situation lässt sich gesetzlich weder
herstellen noch regeln. Eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten des
Bundestags hat deshalb den überzeugendsten Weg gewählt, sich als
Gesetzgeber in die letzten Dinge des Lebens gerade nicht
einzumischen. Es ist schon ein sehr kompliziertes Unterfangen, das
Geschäft mit dem Sterben zu unterbinden, ohne diesen Vertrauensraum
zu gefährden. Ob der Gesetzgeber hier zu weit gegangen ist, wird sich
zeigen. Ärzte und Pflegekräfte, die oft mit schwerkranken Menschen zu
tun haben, dürften durch den Beschluss des Parlaments aber nicht
verunsichert sein. Sie wissen zwischen ihren Aufgaben und dem
Selbstbestimmungsrecht ihrer Patienten sehr wohl zu unterscheiden.
Pressekontakt:
Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218
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Datum: 06.11.2015 - 19:26 Uhr
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