Westfalenpost: Andreas Thiemann zur Neuregelung der Sterbehilfe:
Die Ausnahme wird doch nicht zur Regel
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dieser so kalt-technokratisch klingende Begriff die
Bundestagsabgeordneten in ihrer Mehrheit dagegen stimmen lassen. Die
Vorstellung, dass das Sterben in den Bereich einer organisierten
Dienstleistung entgleitet, öffnet tatsächlich der Fantasie weite,
düstere Pforten. Hinter der Entscheidung der Volksvertreter steht
auch die Mehrheit der Bevölkerung, der das "Geschäftsmäßige"
ebenfalls nicht geheuer ist. Gleichwohl wird durch die
Gesetzesänderung kein Absolutheitsanspruch formuliert, denn in
bestimmten Grenzfällen des individuellen Leidens gibt es sehr wohl
eine Möglichkeit zur Sterbehilfe. "Aus Grenzfällen lassen sich keine
verallgemeinerbaren Regeln ableiten", hat die westfälische Präses
Annette Kurschus in einer ersten Reaktion auf die
Bundestagsentscheidung betont. Soll heißen, die Ausnahme darf nicht
die Regel, also das Gesetz vorgeben, sondern sie muss als Einzelfall
entsprechend behandelt werden. In dieser Perspektive liegen Trost und
Hoffnung gleichermaßen. Dass gerade einen Tag zuvor im Bundestag eine
deutliche Stärkung der Hospiz- und Palliativarbeit in unserem Land
beschlossen worden ist, mag ebenfalls die klare Ablehnung einer
geschäftsmäßigen Sterbehilfe beeinflusst haben. Die Politikerinnen
und Politiker in Berlin haben frei von jeder Fraktionsbindung und
nach langen, intensiven und eindrucksvoll ernsthaften Debatten ihre
Stimmen als persönliche Gewissensentscheidungen abgegeben. Dabei
haben sie auch den Respekt vor anderen Meinungen und Überzeugungen
gewahrt. Das durfte man von ihnen verlangen, und diesem Anspruch sind
sie auch anerkennenswert gerecht geworden.
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Datum: 06.11.2015 - 22:28 Uhr
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