BGH: Verletzung des Urheberrechts durch unerlaubte Werbung
ID: 1286938
BGH: Verletzung des Urheberrechts durch unerlaubte Werbung
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/urheberrecht.html Schon durch unerlaubte Werbung kann das Urheberrecht verletzt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. November 2015 gleich in drei Fällen entschieden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit drei Urteilen hat der BGH am 5. November 2015 den Schutz der Urheberrechts maßgeblich gestärkt (I ZR 91/11, I ZR 76/11, I ZR 88/13). Wie der u.a. für das Urheberrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/urheberrecht.html)zuständige I. Zivilsenat des BGH entschieden hat, umfasst das urheberrechtliche Verbreitungsrecht auch das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines Werkes der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten.
In zwei Fällen hatte ein italienisches Unternehmen auf seiner Internetseite und in diversen Printmedien Werbung für Designermöbel bzw. eine spezielle Leuchte in Deutschland gemacht. Diese Werke sind in Deutschland urheberrechtlich geschützt. Daher klagte die Inhaberin der ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte auf Unterlassung und Schadensersatz. Sowohl in den ersten beiden Instanzen und auch vor dem BGH bekam die Klägerin Recht. Die Karlsruher Richter entschieden, dass schon die Werbung für die urheberrechtlich geschützten Produkte eine Verletzung des Urheberrechts darstelle. Dabei sei es unerheblich ob die Produkte verkauft würden. Denn schon die Werbung rege die Verbraucher zum Verkauf an.
Ähnlich verhielt es sich auch im dritten Fall. Dabei ging es um den unerlaubten Mitschnitt eines Livekonzerts, der als DVD im Internet zum Kauf angeboten wurde. Diese sog. Schwarzpressung war vom Künstler nicht autorisiert worden. Auch hier erkannte der Senat eine Verletzung des Urheberrechts. Das Verbreitungsrecht des Künstlers sei durch das Angebot im Internet verletzt worden.
Grundsätzlich soll geistiges Eigentum durch das Urheberrecht in ideeller und materieller Weise geschützt werden. Dies hat der BGH mit seiner aktuellen Rechtsprechung unterstrichen. Allerdings kann sich die Beweisführung über das Recht am geistigen Eigentum schwierig gestalten. Um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen und auch um sich gegen diese zu schützen, kann ein im Urheberrecht kompetenter Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/urheberrecht.html Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/
Datum: 10.11.2015 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1286938
Anzahl Zeichen: 2638
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 2722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 383 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH: Verletzung des Urheberrechts durch unerlaubte Werbung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/handelsrecht/handelsvertreterrecht.html Der EuGH hat mit Urteil vom 7. April 2016 den Begriff des Neukunden erweitert und damit die Position der Handelsvertreter bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs gestärkt (Az.: C-315/14). GRP Rainer RechtsanwÃ
Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin
Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weiter die Rückforderung von Ausschüttungen. GRP R
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
HCI Renditefonds IV von weiteren Insolvenzen betroffen ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Der Schiffsfonds HCI Renditefonds IV ist von Insolvenzen betroffen. Über die Gesellschaften der MS Stadt Bremen, MS Stadt Emden und MS Stadt Flensburg wurde das vorläufige Insolvenzverfahren
Unternehmensnachfolge frühzeitig regeln ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/unternehmensnachfolge.html Das Thema Unternehmensnachfolge brennt vielen Chefs von Familienbetrieben unter den Nägeln. Die Nachfolgeregelung sollte rechtzeitig getroffen werden. Auch ein Testament kann hilfreich sein. GRP Rainer Recht
Thüringische Landeszeitung: Niersbach geht - Der 64-Jährige tritt als DFB-Präsident zurück / Kommentar von Jens Pachmann zum Rückzug von Wolfgang Niersbachwegen der WM-Affäre ...
Der Druck war zu groß. Wolfgang Niersbach hat sein Amt als Präsident des Deutschen Fußball-Bundes zur Verfügung gestellt. Der 64-Jährige zieht damit die Konsequenzen aus den Vorwürfen im Zusammenhang mit der WM-Vergabe 2006 in Deutschland. In der vergangenen Woche durchsuchte die Steuerfah
Thüringische Landeszeitung: De Maizière hat recht - Der Familiennachzug muss begrenzt werden / Leitartikel von Bernd Hilder zum Koalitions- und Unionsstreit um den Familiennachzug für syrische Bür ...
Thomas de Maizière hat recht: Die Begrenzung des Familiennachzugs syrischer Flüchtlinge nach Deutschland wäre nicht unmenschlich, sondern angesichts überforderter Kommunen und Helfer sowie vielfältig ungeklärter Integrationsfragen verantwortungsvolles Regierungshandeln. Die reflexhafte Hef




