Rheinische Post: Regierung will zur Stärkung der Verbraucherrechte Musterklagen einführen
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Bundesregierung im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf für sogenannte
Musterfeststellungsverfahren auf den Weg bringen. "Wir wollen den
kollektiven Rechtsschutz in Deutschland weiter ausbauen", sagte Gerd
Billen, zuständiger Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz
und Verbraucherschutz, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen
Post" (Donnerstagausgabe). Verbraucherorganisationen müssten die
Möglichkeit haben, Verbraucherrechte wirksam und "auf Augenhöhe" vor
Gericht durchzusetzen. Mit einem Musterfeststellungsverfahren könnten
nach Angaben des Staatssekretärs qualifizierte Verbände "massenhaft
auftretende verbraucherrechtliche Streitigkeiten mit nur einer Klage
und dem Ziel der Klärung zentraler Voraussetzungen und Rechtsfragen
vor Gericht bringen." Das diene der Einheitlichkeit der
Rechtssprechung und schone die Ressourcen der Justiz, so Billen. Er
betonte jedoch, dass es keine Verfahrensregeln geben werde, die eine
missbräuchliche Klageindustrie wie in den USA entstehen ließen. "Wir
wollen vermeiden, dass spezialisierte Großkanzleien Sammelklagen
allein aus eigenem Profitstreben ins Rollen bringen und Unternehmen
völlig unabhängig von der Rechtslage zu sachwidrigen, aber teuren
Vergleichen zwingen", sagte Billen der Redaktion.
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Datum: 12.11.2015 - 05:00 Uhr
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