Meilenstein im Kampf gegen Steuerhinterziehung - Selbstanzeige alternativlos

Meilenstein im Kampf gegen Steuerhinterziehung - Selbstanzeige alternativlos

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Meilenstein im Kampf gegen Steuerhinterziehung?Selbstanzeige alternativlos



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Als Meilenstein im Kampf gegen Steuerhinterziehung gilt der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017. Für Steuersünder bleibt die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)der einzige Ausweg.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Bundestag hat vor wenigen Tagen den Weg für den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 frei gemacht. Mehr als 70 Staaten wollen sich weltweit mittlerweile an dem Informationsaustausch beteiligen. Steueroasen werden nicht nur innerhalb der EU oder Europas, sondern global nach und nach trocken gelegt. Mit dem automatischen Informationsaustausch steigen die Möglichkeiten der Finanzbehörden, Schwarzgeld auf Auslandskonten aufzuspüren noch einmal deutlich an.

Für Steuersünder, die bislang noch nicht reagiert haben, wird es höchste Zeit. Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird, steigt kontinuierlich an. Ist die Tat erst entdeckt, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung nicht mehr möglich. Noch steht dieser alternativlose Weg vielen Steuersündern noch offen. Allerdings ist rasches Handeln gefragt. Trotz des zunehmenden Zeitdrucks sollte eine Selbstanzeige jedoch nicht übereilt abgegeben werden. Vielmehr muss sie wohl überlegt und gründlich vorbereitet sein. Denn nur eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige kann auch ihre strafbefreiende Wirkung entfalten.

Für den Laien sind die komplexen Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige kaum zu überschauen und noch weniger zu erfüllen. Deshalb sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt werden. Die komplexen Vorgänge sind auf diese Art praktisch nicht zu erfassen. Fehler sind quasi vorprogrammiert und im Ergebnis misslingt dann die Selbstanzeige. Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige betraut werden. Sie können die besonderen Umstände eines jeden Falls würdigen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.



Übersteigt die Steuerhinterziehung nicht die Grenze von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Konsequenzen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.

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Datum: 23.11.2015 - 11:45 Uhr
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