BGH schränkt Nutzung von Werken weiter ein
ID: 1290818

(PresseBox) - Im Urheberrecht gilt der Grundsatz, dass der Verwerter den Urheber (bzw. Rechteinhaber) um Erlaubnis fragen muss. Von diesem Grundsatz gibt es ein paar gesetzliche Ausnahmen (sog. Schranken): Die bekannteste Ausnahme ist die Privatkopie, d.h. zu Hause für sich privat darf man fremde Werke durchaus ungefragt nutzen.
In der Kreditwirtschaft, z.B. auf Theaterbühnen, Werbung, Marketing usw. gibt es eine weitere wichtige Ausnahme, fremde urheberrechtlich geschützte Werke ungefragt und kostenfrei zu nutzen: Das unwesentliche Beiwerk (§ 57 UrhG).
Ist also ein fremdes geschütztes Werk (z.B. ein Foto, eine Vase, ein Gemälde) nur ein unwesentliches Beiwerk z.B. auf einem eigenen Foto, auf der Theaterbühne oder in der Werbebroschüre, dann darf man das fremde Werk nutzen.
Zufälligkeit und Austauschbarkeit
Bisher galt als Kriterium für das ?Beiwerk? die Zufälligkeit und Austauschbarkeit des fremden Werkes: Wenn es also keine wesentliche Rolle spielt, austauschbar ist durch andere Werke oder eher wie zufällig verwendet wird, dann ist es unwesentliches Beiwerk.
Ein bekanntes Beispiel: Ein TV-Sender geht auf einen Marktplatz und möchte dort Passanten interviewen. Es stellt sich ein Passant vor die Kamera, der ein T-Shirt trägt mit einem Foto. Dieses Foto ist nun in dem Beitrag des TV-Senders zu sehen ? es ist aber nur ein unwesentliches Beiwerk, soweit nicht der TV-Sender extra diesen Passanten wegen seinem T-Shirt ausgesucht hat.
Neues Urteil: Dramaturgischer Zweck
Der Bundesgerichtshof hat nun die Austauschbarkeit und Zufälligkeit erheblich eingeschränkt, was insbesondere Filmhersteller, Regisseure, Bühnenbilder, Aufführungen usw. betrifft: Dient nämlich das fremde Werk einem ?dramaturgischen Zweck?, dann ist es kein Beiwerk ? und der Urheber muss um Erlaubnis gefragt werden bzw. es muss ihm eine Lizenzgebühr bezahlt werden.
?Eine (?) nebensächliche Bedeutung kann dem mitverwerteten Werk regelmäßig nicht mehr zugewiesen werden, sobald es erkennbar stil- oder stimmungsbildend oder eine bestimmte Wirkung oder Aussage unterstreichend in das Hauptwerk oder den eigentlichen Gegenstand der Verwertung einbezogen wird, einen dramaturgischen Zweck erfüllt oder sonst ? etwa für eine Film- oder Theaterszene ? charakteristisch ist?, so der Bundesgerichtshof in seinem Urteil.
Betroffen hiervon können z.B. sein = müssen künftig sehr genau hinschauen, wenn sie fremde Werke verwenden:
?Produktionen von Filmen, Videos und Fotos
?Aufführungen, die mit Requisiten und Dekorationen arbeiten
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Datum: 24.11.2015 - 12:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1290818
Anzahl Zeichen: 3535
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 386 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH schränkt Nutzung von Werken weiter ein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Beratung lag. Brink, will nach einem aktuellen Intervi
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, das
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterli
Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Nutzfahrzeugausstatter übernimmt maritimes Geschäft von airsigna / HAPPICH liefert grünes Licht für Schiffe ...
Jedem ist schon einmal die grün gepunktete Lichtleiste am Boden von Flugzeugen oder von Schiffen aufgefallen. Diese Linie aus vielen grünen LEDs wird zum Glück fast nie gebraucht, denn sie kommt nur im Notfall zum Tragen, wenn das reguläre Licht durch einmal ausfällt. Dann weist sie im Dunkeln
Thermalex® Bad-Heizstrahler jetzt auch mit klassischem Zugschnurschalter ...
(Mynewsdesk) Der blendfreie Bad-Heizstrahler von Thermalex ® ist jetzt auch als BASIC-Variante erhältlich ? die kostengünstige Modellvariante mit Zugschalter: mit der klassischen Kordel zum Ein- und Ausschalten Auf vielfachen Kundenwunsch liefert Thermalex® den neuen blendfreien Thermalex Bad-H
Mit der LASERfamily ins Skivergnügen ...
Kempten (Allgäu): Am 17. November 2015, war es soweit und die beiden TUI ReiseCenter Kempten Mitarbeiterinnen Magdalena Cabello und Inka Henneberger waren die persönlichen Glücksfeen für Dominik Depprich. Das Los hat entschieden ? der glückliche Gewinner war einer der angemeldeten LASERfamily
Das wird lustig ? Gedichte, Limericks und Sprüche strapazieren unsere Lachmuskeln ...
In einer quietschvergnügten Lektüre stellt Lebemann Ingolf-Eberhard Sartore eine heiter-ironische Sammlung aus Gedichten, Schüttelreimen, Limericks und anderen Gedichtformen vor. Die Lust am Fabulieren und Blödsinn machen steht dabei im Vordergrund. Der Leser wird durch die wenig ernsten Gedicht




