Strafbefreiende Selbstanzeige schützt vor Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

Strafbefreiende Selbstanzeige schützt vor Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

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Strafbefreiende Selbstanzeige schützt vor Verurteilung wegen Steuerhinterziehung



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Die strafbefreiende Selbstanzeige ist der einzige wirksame Schutz vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Die Zeit wird für Steuersünder aber langsam knapp.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Noch vor einigen Jahren war es vergleichsweise unproblematisch möglich, unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten zu parken. Doch inzwischen brennt dieses Schwarzgeld den Betroffenen auf den Nägeln. Denn die Steueroasen werden nach und nach trocken gelegt. Die ausländischen Banken wollen oder können nicht mehr mitspielen. Wird die Steuerhinterziehung von den Behörden entdeckt, drohen den Steuersündern empfindliche Strafen - von der Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe.

Dabei wird die Gefahr einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung immer realer. Den Steuerfahndern werden immer mehr Instrumente an die Hand gegeben, um Steuerhinterziehung auch grenzüberschreitend bekämpfen zu können. Ein wichtiges Mittel wird dabei auch der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten sein, der ab 2017 startet. Mehr als 70 Staaten wollen sich an dem Austausch beteiligen. Unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten können dann praktisch nicht mehr vor dem Fiskus verborgen werden. Das heißt nicht, dass Schwarzgeld auf diesen Konten bis dahin noch sicher verborgen werden kann. Im Gegenteil: Die Gefahr der Entdeckung ist schon jetzt sehr hoch. Noch ebnet die strafbefreiende Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)Steuersündern den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. Allerdings ist die Selbstanzeige nur möglich, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde.

Obwohl die Zeit für die Selbstanzeige langsam knapp wird, sollte sie dennoch nicht übereilt verfasst, sondern sorgfältig vorbereitet werden. Denn die Selbstanzeige kann nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie vollständig und fehlerfrei ist. Die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige sind für den Laien allerdings kaum zu erfüllen. Daher sollte er sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfassen. Dabei sind Fehler fast vorprogrammiert und in der Konsequenz misslingt dadurch die Selbstanzeige.



Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann.

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Datum: 25.11.2015 - 10:30 Uhr
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