Auf einen Blick: Weiterbildungsförderung 2016
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Viele Arbeitnehmer zahlen ihre Weiterbildung selbst, obwohl Bund und Länder die berufliche Qualifizierung unterstützen
Bildungsprämie: Bis zu 500 Euro zahlt der Staat alle zwei Jahre für die berufliche Weiterbildung von Angestellten und Selbständigen, die weniger als 20.000 Euro im Jahr verdienen und wöchentlich mindestens 15 Stunden erwerbstätig sind. www.bildungsprämie.info.
Bildungsurlaub: Jeder Arbeitnehmer kann sich jährlich bis zu fünf Tage freistellen lassen, um sich weiterzubilden. Das Gehalt wird in dieser Zeit weiter gezahlt, wenn der gewählte Kurs anerkannt ist. Die Bedingungen sind allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern, Sachsen und Thüringen existieren derzeit dafür keine Regelungen. www.bildungsurlaub.de.
WeGebAU: Das Förderprogramm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen" richtet sich neben "Geringqualifzierten" an alle Beschäftigten in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern. Dabei geht es um Weiterbildungen, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses außerhalb des Betriebes durchgeführt werden. Ihren Lohn erhalten sie weiter. Für Mitarbeiter über 45 Jahren übernimmt der Staat bis zu 75 Prozent der Lohnkosten, für jüngere Arbeitnehmer bis zur Hälfte. www.arbeitsagentur.de.
Angebote der Länder: Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, gibt es in einigen Bundesländern zusätzliche Bildungsangebote: Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bieten zum Beispiel den so genannten Bildungsscheck an für Beschäftigte in Firmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Dabei werden bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal 500 Euro) übernommen. In Rheinland-Pfalz, Schleswig Holstein und Hamburg gibt es mit dem Qualischeck und dem Weiterbildungsbonus ein vergleichbares Angebot. Baden-Württemberg setzt auf gezielte Fachkurse, bei denen 30 Prozent der Kosten erstattet werden, bei Teilnehmern ab 50 Jahren die Hälfte. In Sachsen gibt es den Weiterbildungsscheck, der einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten wie Teilnahmegebühren und Prüfungsgebühren vorsieht. Grundsätzlich gibt es keine Obergrenze der Zuschusshöhe.
Als zertifizierter Weiterbildungsträger berät Berlitz Firmen und Mitarbeiter kostenlos telefonisch oder in den bundesweit 58 Centern über passende Weiterbildungsmöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.berlitz.de/foerderung.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 01.12.2015 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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