Muss ein Sicherheitskonzept?Sicherheitskonzept? heißen?
ID: 1294298
Es gibt dazu vereinzelte Vorgaben aus verschiedenen Normen, aber: Ein Sicherheitskonzept ist letztlich eine gesammelte, ggf. etwas fundiertere und detaillierte Planung für den Gefahrenfall bzw. Notfall. Letztlich aber ist jeder (!) Veranstalter verpflichtet, grundsätzlich das zu tun, was erforderlich und zumutbar ist, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten. Ob er das nun in einzelne Dokumente schreibt oder ein zusammenhängendes Dokument und ?Sicherheitskonzept? drüber schreibt, ist letztlich egal.
Inhalt eines Sicherheitskonzepts?
Was Inhalt eines Sicherheitskonzeptes ist, ist zurzeit noch nicht so ganz klar. Allein für das Sicherheitskonzept des Betreibers einer Versammlungsstätte, die unter die Versammlungsstättenverordnung fällt, kann man aus § 43 Abs. 2 MVStättV Inhalte eines Sicherheitskonzeptes herauslesen.
Selbst wenn es also keine Vorgabe aus einer Vorschrift gibt, ein ?Sicherheitskonzept? zu erstellen ? der Veranstalter (ggf. auch der Betreiber) darf das Thema Sicherheit natürlich nicht ausblenden. Ob er nun aber seine wesentlichen Sicherheitsplanungen in einem ?Konzept? zusammenfasst oder sie sich in verschiedenen Dokumenten wiederfinden, spielt grundsätzlich keine Rolle: Maßgeblich ist, dass es funktionieren muss; insoweit macht eine Zusammenfassung innerhalb eines Dokuments durchaus Sinn, um schnell Zugriff auf wesentliche Fragen im Gefahrenfall zu haben.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Datum: 01.12.2015 - 15:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1294298
Anzahl Zeichen: 2359
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
New Media & Software
Diese Pressemitteilung wurde bisher 311 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Muss ein Sicherheitskonzept?Sicherheitskonzept? heißen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).