Muss ein Sicherheitskonzept?Sicherheitskonzept? heißen?

Muss ein Sicherheitskonzept?Sicherheitskonzept? heißen?

ID: 1294298
(PresseBox) - Oft bekomme ich die Frage gestellt: Herr Waetke, brauchen wir ein Sicherheitskonzept?
Es gibt dazu vereinzelte Vorgaben aus verschiedenen Normen, aber: Ein Sicherheitskonzept ist letztlich eine gesammelte, ggf. etwas fundiertere und detaillierte Planung für den Gefahrenfall bzw. Notfall. Letztlich aber ist jeder (!) Veranstalter verpflichtet, grundsätzlich das zu tun, was erforderlich und zumutbar ist, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten. Ob er das nun in einzelne Dokumente schreibt oder ein zusammenhängendes Dokument und ?Sicherheitskonzept? drüber schreibt, ist letztlich egal.
Inhalt eines Sicherheitskonzepts?
Was Inhalt eines Sicherheitskonzeptes ist, ist zurzeit noch nicht so ganz klar. Allein für das Sicherheitskonzept des Betreibers einer Versammlungsstätte, die unter die Versammlungsstättenverordnung fällt, kann man aus § 43 Abs. 2 MVStättV Inhalte eines Sicherheitskonzeptes herauslesen.
Selbst wenn es also keine Vorgabe aus einer Vorschrift gibt, ein ?Sicherheitskonzept? zu erstellen ? der Veranstalter (ggf. auch der Betreiber) darf das Thema Sicherheit natürlich nicht ausblenden. Ob er nun aber seine wesentlichen Sicherheitsplanungen in einem ?Konzept? zusammenfasst oder sie sich in verschiedenen Dokumenten wiederfinden, spielt grundsätzlich keine Rolle: Maßgeblich ist, dass es funktionieren muss; insoweit macht eine Zusammenfassung innerhalb eines Dokuments durchaus Sinn, um schnell Zugriff auf wesentliche Fragen im Gefahrenfall zu haben.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.


Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Concardis baut Kompetenz im E-Commerce weiter aus Sophos-EMM integriert Fraunhofer-Appicaptor
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 01.12.2015 - 15:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1294298
Anzahl Zeichen: 2359

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

New Media & Software



Diese Pressemitteilung wurde bisher 311 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Muss ein Sicherheitskonzept?Sicherheitskonzept? heißen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z