Amsinck zum Haushaltsplan 2016 der Deutschen Rentenversicherung Bund
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Rentenversicherung Bund, Christian Amsinck, befasste sich in seinem
Bericht an die heute in Berlin tagende Vertreterversammlung
schwerpunktmäßig mit dem Haushaltsplan 2016.
Gesamtvolumen des Haushalts 2016
Der Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Bund für 2016
weist nach Amsincks Worten einen Betrag in Höhe von rund 143,3
Milliarden Euro aus.
Ausgaben für Rehabilitation
Für die Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
würden nach dem Haushaltsansatz 2016 Netto-Aufwendungen in Höhe von
rund 2,8 Milliarden Euro geplant, so Amsinck. Er betonte, dass die
Ausgaben für Rehabilitation gut angelegte Beitragsmittel seien. Mit
einer Rehabilitation würde den Versicherten in einer Vielzahl von
Fällen ein Verbleib im Erwerbsleben ermöglicht, sagte Amsinck. Statt
einer vorzeitigen Rentenzahlung würden dann weiter Beiträge
entrichtet und Rentenansprüche aufgebaut. "Neben der rein
wirtschaftlichen Betrachtung sollte aber nicht vergessen werden, dass
den Betroffenen dadurch auch eine erheblich größere Lebensqualität
ermöglicht wird", so Amsinck.
Verwaltungs- und Verfahrenskosten
Nach dem Haushaltsansatz 2016 würden sich die Verwaltungs- und
Verfahrenskosten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund auf rund
1,5 Milliarden Euro belaufen. Damit lägen sie unter dem
Haushaltsansatz für das Jahr 2015 und auch klar unterhalb der für das
Haushaltsjahr 2016 geltenden Grenze. Dies mache deutlich, wie
intensiv die Deutsche Rentenversicherung Bund um Kosteneffizienz
bemüht sei, sagte Amsinck.
Stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Mütterrente
angemahnt
Amsinck verwies in seinem Bericht darauf, dass sich die jährlichen
Mehrausgaben für die Mütterrente einschließlich der Kosten für die
Krankenversicherung der Rentner nach der Begründung zum
RV-Leistungsverbesserungsgesetz derzeit auf rund 6,5 Milliarden Euro
belaufen. Die Beteiligung des Bundes ab 2019 bis 2022 an den
Mehrausgaben mit jährlich 500 Millionen Euro sei somit völlig
unzureichend. "Da die Honorierung von Kindererziehungsleistungen eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, ist sie auch von der
Gesamtgesellschaft über Steuern zu finanzieren und nicht - ganz
überwiegend - über die Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern",
so Amsinck.
Ausreichende Liquiditätsreserve unverzichtbar Amsinck wiederholte
die Forderung der Deutschen Rentenversicherung, dass die
Mindestreserve auf 0,4 Monatsausgaben angehoben oder hilfsweise eine
andere unterjährige Verteilung der Bundeszuschüsse vorgenommen werden
sollte. Es sei zum Erhalt der Stabilität und des Vertrauens in die
gesetzliche Rentenversicherung unverzichtbar, über eine ausreichende
Liquiditätsreserve zu verfügen, die bei kurzfristigen unterjährigen
Schwankungen eine pünktliche Rentenzahlung ohne diskretionäre
Eingriffe oder die Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen des Bundes
gewährleiste.
Sozialwahl 2017
Abschließend wies Amsinck auf die nächste Sozialwahl hin, die bei
der Deutschen Rentenversicherung Bund am 31. Mai 2017 stattfinde.
"Durch ihre Stimmabgabe haben es die rund 30 Millionen Versicherten
und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund in der Hand, selbst
Einfluss auf die Entscheidungen ihres Rentenversicherungsträgers zu
nehmen", so Amsinck. Eine hohe Wahlbeteiligung stärke nach Amsincks
Worten dabei die Position der Selbstverwaltung als eigene
Interessenvertretung gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Der vollständige Bericht ist im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abrufbar.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865 89178
Fax: 030 865 27379
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Datum: 02.12.2015 - 16:54 Uhr
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