Lausitzer Rundschau: Maßstab für den (Miss-)Erfolg
Zur geplanten gesonderten Statistik für arbeitslose Flüchtlinge
ID: 1295688
wenige Menschen ohne Job wie schon seit fast einem viertel
Jahrhundert nicht mehr. Kritiker verweisen allerdings zu Recht
darauf, dass es sich nur um einen Teil der Wahrheit handelt. Denn
viele Betroffene werden gar nicht mitgezählt. Vor diesem Hintergrund
sollte man schon hellhörig werden, wenn die Bundesregierung nun eine
gesonderte Erfassung von Asylbewerbern in der Arbeitslosenstatistik
plant. Schließlich könnte sich auch das als Trick entpuppen, um die
Probleme kleiner zu rechnen, als sie in Wahrheit sind. Die Regierung
beschwört freilich das glatte Gegenteil. Und dafür sollte sie auch
von der Opposition beim Wort genommen werden. Ältere Arbeitslose zum
Beispiel sind längst als eigene Gruppe in der Statistik registriert.
Schwerbehinderte ebenfalls. Warum also nicht auch Flüchtlinge? Die
spannende Frage ist, was daraus politisch gemacht wird. Würde die
Bundesarbeitsministerin die gesondert betrachteten Flüchtlinge als
Ansporn für eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt nehmen, dann
hätte die Präzisierung der Statistik zweifellos ihr Gutes. Auf diese
Weise werden die Daten nämlich zum Gradmesser für den Erfolg der
Regierung bei der Integration - oder eben für ihren Misserfolg.
Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau
Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.12.2015 - 20:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1295688
Anzahl Zeichen: 1540
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Cottbus
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 275 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lausitzer Rundschau: Maßstab für den (Miss-)Erfolg
Zur geplanten gesonderten Statistik für arbeitslose Flüchtlinge"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lausitzer Rundschau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).