Verantwortungsvoller Umgang mit Heizölanlagen
ID: 129696
Sachgemäße Kontrolle zum Schutz der Umwelt
Der Gesetzgeber verpflichtet Besitzer und Verwalter von Häusern (www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/immobilien-haus) zu regelmäßiger Wartung und ständiger Kontrolle auf äußerlich sichtbare Schäden der Anlage. Ernst zu nehmende Auffälligkeiten sind beispielsweise Risse in der Außenhaut oder Rostbefall. Steht die Anlage schief oder hat sie sich mit den Jahren verformt, ist das ebenfalls ein Anzeichen für eine Beschädigung.
Mit zunehmenden Alter verschleißen zudem elektronische Bauteile wie die Leckanzeige, die rechtzeitig Alarm schlägt, sobald Öl austritt. Einen ähnlichen Zweck erfüllen die Antiheberventile. Sie verhindern ein Überfüllen und damit Auslaufen der Anlage. Selbiges hätte fatale Auswirkungen nicht nur für die Umwelt, sondern ebenso für den Hausbesitzer bzw. -verwalter. Da das Einsickern von Öl ins Grundwasser erhebliche Umweltschäden nach sich zieht, verhängt der Staat in solch einem Fall Bußgelder von bis zu 40.000 Euro.
Besitzer sollten demnach die regelmäßige Wartung nicht aufschieben und stets ein Auge auf die Beschichtung des Auffangraums und die der Auffangwanne haben. Risse, Blasen und Abplatzungen sind Warnzeichen, die nicht ignoriert werden dürfen. Eine Instandsetzung ist an dieser Stelle allemal günstiger als ein Bußgeld wegen Umweltvermutzung.
Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/verpflichtung-zur-kontrolle-der-heizoelanlagen/1425.html
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Lisa Neumann
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Datum: 23.10.2009 - 12:07 Uhr
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Freigabedatum: 23.10.2009
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