Das Recht auf Lesen endlich auch für blinde Menschen umsetzen! 10. Dezember - Tag der Menschenrechte
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Bundesregierung, dass Literatur für blinde und sehbehinderte Menschen
über Grenzen hinweg ausgetauscht werden kann. Darauf weist der
Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) aus Anlass des
Tages der Menschenrechte hin.
In Deutschland stehen lediglich fünf Prozent aller
veröffentlichten Bücher in blinden- und sehbehindertengerechten
Formaten zur Verfügung, in den Entwicklungsländern sogar nur ein
Prozent. Um diese Büchernot zu mildern, beschloss die
Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) im Juni 2013 den
Vertrag von Marrakesch. Das Abkommen soll Blindenbüchereien auf der
ganzen Welt ermöglichen, ihre Bestände an barrierefreier Literatur
auszutauschen. So könnte dann beispielsweise die blinde Leserin aus
Bolivien auf ein Buch in Brailleschrift aus einer spanischen
Blindenbücherei zugreifen und für den blinden Studenten in
Deutschland würde der Zugang zu fremdsprachiger Literatur wesentlich
erleichtert.
Deutschland besteht nun darauf, dass die Vertragsbestandteile erst
in europäisches und nationales Urheberrecht eingearbeitet werden
müssen, bevor der Vertrag durch die EU ratifiziert werden kann, und
blockiert dadurch eine zügige Umsetzung.
Dazu der Präsident der Europäischen Blindenunion (EBU), Wolfgang
Angermann: "Mit ihrer bürokratischen Bummel-Taktik zerstört die
Bundesregierung die Bildungs- und Berufschancen blinder Menschen in
aller Welt. Ich appelliere dringend an Bundesjustizminister Heiko
Maas, dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Ratifizierung des
Marrakesch-Vertrages zuzustimmen. Verweigern Sie uns nicht länger
unser Recht auf Lesen!"
Pressekontakt:
Deutscher Blinden- und
Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Volker Lenk
Pressesprecher
Tel.: (030) 28 53 87-140
E-Mail: v.lenk@dbsv.org
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Datum: 09.12.2015 - 09:52 Uhr
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