Die größten Irrtümer beim Internationalen Führerschein / ADAC beantwortet wichtige Fragen zum Dokument
ID: 1297772
benötigen in Urlaubsländern oft den Internationalen Führerschein. Der
ADAC beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Dokument.
1. Der Internationale Führerschein gilt als einzelnes Dokument.
Falsch. Er ist eine Übersetzung und als Zusatzdokument nur mit dem
nationalen Führerschein gültig. Er erleichtert der Polizei im Ausland
die Überprüfung.
2. Es gibt ihn kostenlos bei der Gemeinde.
Falsch. Er muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden und
kostet 15 Euro.
3. Er gilt unbefristet.
Falsch. Die Gültigkeit beträgt in der Regel drei Jahre.
4. Den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein darf ich
behalten, wenn ich den Internationalen Führerschein beantragt habe.
Falsch. Das Dokument gibt es nur bei gleichzeitigem Umtausch des
alten in einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat.
5. Er ist nur in Ländern außerhalb Europas erforderlich.
Falsch. In Europa wird er beispielsweise für Albanien, Moldawien,
Russland, der Ukraine und Weißrussland empfohlen.
6. In manchen Ländern ist er sogar Pflicht.
Richtig. In vielen außereuropäischen Ländern wie zum Beispiel in
Ägypten. Nicht benötigt wird er in den EU-Staaten, in Norwegen,
Liechtenstein, Island und der Schweiz.
7. In den USA benötige ich den Internationalen Führerschein.
Richtig. Aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage für die
Anerkennung deutscher Führerscheine wird die Mitnahme immer dringend
empfohlen.
8. In einigen Ländern komme ich beim Fahren ohne Internationalen
Führerschein sogar ins Gefängnis.
Richtig. Nach den jeweiligen nationalen Strafvorschriften ist
unter Umständen auch eine Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis nicht auszuschließen.
9. Wenn mir im Ausland der Internationale Führerschein gestohlen
wurde, darf ich mit meinem deutschen Führerschein bis zum Ende der
Reise weiterfahren.
Falsch. In den Ländern, in denen der internationale Führerschein
vorgeschrieben ist, wird man nach einem Verlust so behandelt, als ob
von Anfang an keiner vorlag. Daher ist in diesem Fall unbedingt eine
Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei ratsam.
10. Bei einem Fahrverbot in Deutschland darf ich im Ausland mit
dem Internationalen Führerschein weiterfahren.
Falsch. Für die Dauer des Fahrverbots in Deutschland müssen alle
Führerscheine, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden, in
amtliche Verwahrung gegeben werden. Wer trotz Fahrverbots in
Deutschland im Ausland ein Fahrzeug fährt, muss mit teils
empfindlichen Geldbußen oder -strafen rechnen.
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Datum: 09.12.2015 - 13:10 Uhr
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