Rheinische Post: Kommentar /
Die Zschäpe-Show
= Von Martin Kessler
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Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Es spielt keine Rolle,
ob der Täter Reue zeigt oder mit den Gefühlen der Opfer oder ihrer
Angehörigen spielt. Der Anspruch gilt für islamistische Massenmörder
genauso wie für verblendete Nazis. Das Gericht muss deshalb
herausfinden, inwieweit die Hauptangeklagte Beate Zschäpe an den
mörderischen Taten ihrer Komplizen Böhnhardt und Mundlos beteiligt
war. Dazu sind Akribie, Fairness und Klugheit gefragt. Mit ihrer
Erklärung hat die Hauptangeklagte allerdings wenig zur Aufhellung der
Taten der rechtsextremistischen Terroristen beigetragen. Die
Erklärung war prozesstaktisch bestimmt, sollte Zschäpe in besserem
Licht erscheinen lassen und ihre Beteiligung verschleiern. Es war die
große Zschäpe-Show, von Reue und echter Einsicht keine Spur. Die
wenigen Hinweise der NSU-Komplizin sollte das Gericht dennoch
aufnehmen und bewerten. Sodann sollte es nach gründlicher Abwägung
zügig ein Urteil sprechen, um den Angehörigen der Mordopfer endlich
Genugtuung zu verschaffen.
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Datum: 09.12.2015 - 20:55 Uhr
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