Finanzstrafrecht
Tatprovokation im Finanzstrafrecht ist kein Strafausschließungsgrund und auch kein Strafmilderungsgrund!
Der Beschwerdeführer argumentierte, er sei durch einen verdeckten Ermittler zur Begehung der Tat bestimmt worden, weshalb eine Strafbarkeit nicht in Betracht käme und das Verfahren einzustellen wäre.
Der Verwaltungsgerichtshof trat dem entgegen und vertrat die Auffassung, eine "Tatprovokation" im Bereich des Finanzstrafverfahrens sei weder ein Strafausschließungsgrund noch ein Strafmilderungsgrund!
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rückfragehinweis
nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG Steuerberater
Hainburgerstraße 20/7
1030 Wien
Tel.: +43 (01) 715 22 65 -0
E-mail: office(at)nagy-germuth.at
website: www.nagy-germuth.at
Über nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater:
Das Leistungsspektrum von nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater reicht von allgemeiner Steuerberatung inklusive Bilanzierung für mittelständische Unternehmungen sowie KMU bis hin zu einem reichhaltigen Spektrum von Spezialberatungsfeldern in den Bereichen: Finanzstrafverfahren, Immobilienbesteuerung, Stiftungsbesteuerung, Rechtsformoptimierung, Umgründungen, Internationales Steuerrecht.
StB/RA Dr. Tibor Nagy hat sich als Steuerberater und Rechtsanwalt im Bereich des Finanzstrafverfahrens spezialisiert, da in diesem Bereich - wie in keinem anderen - die übergreifende Fachkompetenz als Steuerberater und als Rechtsanwalt unabdingbare Voraussetzung für Ihre professionelle Vertretung ist. Wir als Steuerberater beraten und vertreten Sie in Finanzstrafverfahren vor Gerichten gleichermaßen wie vor Finanzstrafbehörden.
nagy I germuth I partners Steuerberater
Tibor StB/RA Dr. Tibor Nagy
Hainburgerstraße 20/7
1030
Wien
nagy(at)nagy-germuth.at
01/7152265
http://www.nagy-germuth.at
Datum: 23.10.2009 - 16:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 129813
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: StB/RA Dr. Tibor Nagy
Stadt:
Wien
Telefon: 01/7152265
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 246 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Finanzstrafrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
nagy I germuth I partners Steuerberater (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
In einer brandaktuellen Entscheidung des UFS Außenstelle Linz vom 29. April 2010 wurde entgegen der bisherigen Übung judiziert, dass die Einreichung einer Umsatzjahreserklärung, die zu einer Nachzahlungen an UST führte nicht die Voraussetzungen einer Selbstanzeige iSd §29 FinStrG erfüllt. Der
Weitere Mitteilungen von nagy I germuth I partners Steuerberater
Billomat goes global: Beliebter Online-Fakturierungsdienst punktet ab sofort mit Multi-Währungsfähigkeit und internationalen Adressformaten ...
Herdorf - Die Erstellung und der Versand von Rechnungen kann für Selbstständige, Freelancer und Existenzgründer, die international tätig sind, schnell zur Herkulesaufgabe werden. Denn sind die eigenen Kunden nicht nur in Deutschland ansässig, gilt es internationale Feinheiten wie unterschiedlic
Optionsentgelt als Teil der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage? ...
Die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Gegenleistung ist bei einem Kauf der Kaufpreis. Der Begriff der Gegenleistung ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff und im wirtschaftlichen Sinn. Für die Beurteilung der Gegenleistung kommt es nä
BAUR Fulfillment Solutions bringt den BAUR Versand voran ...
Baur steht wieder gut da. Im Konzern der Otto-Gruppe, am Markt, in der Region. Aus dem Traditionsversandhaus mit breitem Sortiment ist ein Spezialist geworden, der sich in den Bereichen Schuhe, Mode und Einrichtung an Frauen aus gehobeneren konservativen Schichten zwischen 40 und 55 Jahren wendet. W
thallos Vermögensbrief: Aus dem Börsen-Jargon. ...
Wenn Sie jetzt kein Wort verstanden haben, ist das nicht weiter schlimm. Dies war ein kurzer Ausflug in die Untiefen des Börsenjargons… Die Sentimentanalyse ist genaugenommen nichts anderes als eine Abfrage der Stimmung und der Erwartungen bei repräsentativ ausgesuchten Anlegern. Also ganz ähnl




