CLLB reichen Klagen für Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds ein
Berlin/München, 14.12.2015 – Nach Informationen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin sowie Standort Zürich wurden zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds mit Anschreiben der Fondsgesellschaft vom 20.11.2015 dazu aufgefordert, über die Liquidation der Gesellschaft mit Wirkung zum 31.12.2015 abzustimmen. Es scheint sich nunmehr das zu verwirklichen, worüber zahlreiche Anleger nicht aufgeklärt worden sind: Ein Totalverlust der investierten Gelder steht zu befürchten.
CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB(firmenpresse) - Anleger sind verunsichert und fragen nach ihren Handlungsoptionen. In diesem Zusammenhang berichten diverse Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass sie über die Risiken dieser unternehmerischen Beteiligung nicht oder nur unvollständig aufgeklärt und zudem falsch beraten wurden. So wurde die Anlage oftmals
-als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert.
Es fand keine Aufklärung
-über das Totalverlustrisiko,
-das Fehlen eines geregelten Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,
-die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen, (diese wurden vielfach unzutreffend als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.
Zudem erfolgte überwiegend
-keine rechtzeitige Übergabe oder
-gar keine Übergabe des über 60-seitigen Emissionsprospekts.
Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers vor Zeichnung vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische Beteiligung – wie die hiesige – empfiehlt.
Sofern eine Falschberatung/ Falschaufklärung durch den Anlageberater vorliegt, kommen Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Der Anleger ist dabei so zu stellen, als hätte er seine Beteiligung an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG nie erworben. Dem Anleger sind bei erfolgreicher Durchsetzung seiner Ansprüche sämtliche Einzahlungen in den Fonds, das bezahlte Agio sowie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu erstatten. Zudem ist er von etwaigen weiteren Verpflichtungen freizustellen.
Das Landgericht Berlin hat bereits mit Urteil vom 13.04.2015 einer von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte, in einem ähnlich gelagerten Fall Schadensersatz zugesprochen. Hintergrund war, dass der damals tätige Anlageberater die Anlegerin zur Überzeugung des Gerichts nicht darauf hingewiesen hatte, dass es sich um eine unsichere und damit für die Altersvorsorge ungeeignete Anlage handelt.
CLLB Rechtsanwälte reichen aktuell für zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der Nachfolgefonds Klage wegen fehlerhafter Aufklärung/Beratung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater/ der Beratungsgesellschaft ein. Rund 20 weitere Klagen für von CLLB Rechtsanwälte betreute Mandanten sind in Vorbereitung.
Frau Rechtsanwältin Linz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, betreut bereits zahlreiche TIV-Anleger und rät allen betroffenen Anlegern, die sich falsch beraten oder aufgeklärt fühlen, die Sach- und Rechtslage von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen. Sollten Anleger wider Erwarten bereits im Jahr 2012 Kenntnis davon gehabt haben, dass sie möglicherweise falsch beraten wurden, besteht das Risiko der Verjährung zum Ablauf des 31.12.2015. Es empfiehlt sich daher, sehr zeitnah rechtlichen Rat einzuholen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwältin Linz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Panoramastr.1, 10178 Berlin, Tel.: +49-030-288 78 96 0, Fax.:+49-030-288 78 96 20, mail: linz(at)cllb.de web: http://www.cllb.de
Datum: 14.12.2015 - 16:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1299638
Anzahl Zeichen: 4169
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Manon Linz
Stadt:
Berlin/München
Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.12.2015
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1212 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"CLLB reichen Klagen für Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds ein "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
München, 26.03.2026. Bei Online-Casinospielen und Online-Sportwetten von Tipico hatte eine Mandantin von CLLB Rechtsanwälte kein Glück und verlor insgesamt rund 36.300 Euro. Das Landgericht Arnsberg hat nun mit Urteil vom 23. März 2026 entschieden, dass sie Anspruch auf die Rückzahlung ihrer Ve
Tipico muss Spieler Verluste zurückzahlen – Urteil des OLG Köln ...
München, 04.02.2026. Bei Online-Glücksspielen hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte kein Glück und verlor insgesamt rund 25.600 Euro. Die Tipico Games Limited muss ihm den Schaden vollständig ersetzen, da sie im streitgegenständliche Zeitraum nicht über die in Deutschland erforderliche Liz
54.000 Euro bei Interwetten verloren – Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung ...
München / Berlin, 03.02.2026. Knapp 54.000 Euro hatte ein Spieler bei Online-Glücksspielen über die Webseite interwetten.de verloren. Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Januar 2026 kann er aufatmen. Das Gericht entschied, dass die Interwetten Gaming Ltd. als Veranstalterin der
Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
Viele Wölbern-Fonds in der Krise – Anlegern drohen hohe Verluste ...
In den vergangenen Jahren häuften sich die schlechten Nachrichten in Sachen Wölbern: im Jahr 2013 wurde bekannt, dass das vorläufige Insolvenzverfahren über das Emissionshaus Wölbern Invest eröffnet wurde. Zuvor war bereits der Wölbern-Chef Heinrich Maria Schulte wegen Verdachts auf Untreue i
Leontis Equity Fund Easy Select I und II GmbH & Co. KG insolvent – Schadensersatzansprüche für Anleger ...
München, den 8. Dezember 2015: Wie nun bekannt wurde, wurde über das Vermögen der beiden geschlossenen Fonds Leontis Equity Fund Easy Select I und II GmbH & Co. KG vor dem Amtsgericht Würzburg das Insolvenzverfahren eröffnet (IN 184/15 und IN 186/15). Am 8. Oktober 2015 um 15:15 Uhr und
Zeitenwende bei Mischfonds ...
Zeitenwende bei Mischfonds Klassische Mischfonds konnten in der Vergangenheit vom Rückenwind der Märkte profitieren und attraktive Wertzuwächse erzielen. Die heute veröffentlichte Studie „Zeitenwende bei Mischfonds“ zeigt auf, dass Anleger aus den Ergebnissen der Vergangenheit jedoch kein
Solar 9580 – Müssen Anleger ernsthaft Geld an Solar 9580 zurückzahlen? ...
Viele Anleger sind nun verunsichert, ob sie tatsächlich verpflichtet sind, diese Rückzahlungen zu leisten. In letzter Zeit haben sich bereits die schlechten Nachrichten für die Anleger von Solar 9580 gemehrt. Nach der Berichterstattung des MDR steht für die Anleger dringend zu befürchten, da




