TÜV Rheinland: Unfall auf dem Arbeitsweg sofort melden / Direkten Weg wählen: Gesetzliche Unfallve

TÜV Rheinland: Unfall auf dem Arbeitsweg sofort melden / Direkten Weg wählen: Gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Umwegen nur in Ausnahmefällen / Bester Schutz: Gut sehen und gesehen werden

ID: 1300593
(ots) - In der dunklen Jahreszeit führen schlechte Sicht,
nasses Laub und glatte Wege vermehrt zu Unfällen. Besonders oft
betroffen sind Fußgänger. Typische Verletzungen sind Zerrungen,
Verstauchungen oder Knochenbrüche. Aber auch für Radfahrer und
Autofahrer steigen im Winter die Risiken. Insgesamt verunglückten im
ersten Halbjahr 2015 über 87.000 Berufstätige auf dem Weg zur Arbeit
und zurück, wie die Zahlen der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung zeigen. Werner Lüth berät als Experte für
Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland viele Unternehmen: "Arbeitgeber
können viel tun und sollten das Thema ernst nehmen. Wir empfehlen,
über sichere Arbeitswege in den regelmäßigen Unterweisungen zum
Arbeits- und Gesundheitsschutz zu informieren. Denn der beste Schutz
vor einem Unfall ist das richtige Verhalten im Straßenverkehr."

Richtig reagieren bei einem Wegeunfall

Unfälle, die sich auf dem Weg zwischen Arbeitsort und Wohnung
ereignen, gelten als Wegeunfälle und sind über die gesetzliche
Unfallversicherung versichert. Voraussetzung dafür ist, dass der
Arbeitnehmer den direkten Weg wählt. Umwege sind nur in
Ausnahmefällen versichert, beispielsweise aufgrund einer
Fahrgemeinschaft oder wenn der Nachwuchs zur Kinderbetreuung gebracht
wird. Kommt es auf einer dieser Strecken zu einem Unfall, sollte der
Betroffene einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser Arzt hat eine
besondere Zulassung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Meist
handelt es sich um einen Facharzt für Unfallchirurgie, der in eigener
Praxis oder in einem Krankenhaus tätig ist. Er sorgt zusammen mit der
Berufsgenossenschaft für eine optimale medizinische Betreuung. Hilfe
bei der Suche nach einem Durchgangsarzt bietet die Seite der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter www.dguv.de. Außerdem
gilt es zeitnah den Arbeitgeber zu informieren, da auch Wegeunfälle,


die nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, aufgenommen werden
müssen. Führt der Wegeunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als
drei Tagen, muss der Arbeitgeber eine Unfallanzeige an die
Unfallversicherung schicken.

Tipps für einen sicheren Arbeitsweg

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können mit einfachen Maßnahmen dazu
beitragen, dass es auf dem Weg zur Arbeit gar nicht erst zu einem
Unfall kommt. Gut sehen und selbst gesehen zu werden ist wichtig für
alle Verkehrsteilnehmer, die in der dunklen Jahreszeit unterwegs
sind. Helle, reflektierende Kleidung erhöht nicht nur für Fußgänger
und Radfahrer die Sicherheit, sondern auch beim Ein- und Aussteigen
ins Auto oder in die Straßenbahn. Bei den Wegen sollten gut
ausgeleuchtete, geräumte und befestigte Strecken bevorzugt werden.
Auf dem Firmengelände ist der Arbeitgeber für die Sicherheit
verantwortlich, beispielsweise für einen Winterdienst, der Wege und
Parkplätze während der Arbeitszeit schnee- und eisfrei hält. Bei Pkws
und Fahrrädern ist eine gut funktionierende Beleuchtung im Winter
unverzichtbar. "Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kommt es
seltener zu Wegeunfällen. Unternehmen können somit die Sicherheit
ihrer Mitarbeiter fördern, indem sie beispielsweise Monatskarten für
öffentliche Verkehrsmittel unterstützen. Zudem kommt es auf dem Weg
zur Arbeit häufiger zu Unfällen als auf dem Heimweg. Ein Grund könnte
der Zeitdruck sein. Flexible Arbeitszeiten oder eine längere
Überlappung des Schichtbeginns beugen Unfällen vor, weil sie Stress
und Hektik auf dem Weg vermindern", so Lüth.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/arbeitssicherheit bei TÜV
Rheinland im Internet.



Pressekontakt:
Ansprechpartner Presse: Antje Schweitzer, Telefon: +49 221 806-5597.
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
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Datum: 16.12.2015 - 11:00 Uhr
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