Gutscheine unterm Weihnachtsbaum
IHK Merkblatt klärt über Rechte und Pflichten auf
(PresseBox) - In der Vorweihnachtszeit werden besonders viele Geschenkgutscheine im Handel ausgestellt. Händler, die einen Geschenkgutschein ausstellen, sind nach Angaben der IHK Saarland drei Jahre lang verpflichtet, diesen Gutschein einzulösen. Dies gilt sowohl für im Internet ausgestellte Gutscheine wie auch für solche, die im Laden erworben wurden. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: Löst der Beschenkte den Gutschein erst nach Ablauf der drei Jahre ein, muss der Händler den Geschenkgutschein nicht mehr annehmen. Prinzipiell gilt, dass jeder der einen Gutschein vorlegt, diesen auch einlösen kann. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Barauszahlung muss ausdrücklich vereinbart worden sein.
Zu den Rechten und Pflichten für Händler, Beschenkte und Gutscheineinkäufer klärt die IHK in ihrem Infoblatt "Gutscheine (R07)" auf. Dieses steht auf der Homepage der IHK Saarland (
www.saarland.ihk.de) unter der
Kennzahl 64 zum Download zur Verfügung.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 16.12.2015 - 11:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1300669
Anzahl Zeichen: 1299
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
327 mal aufgerufen.
Die durch den Iran-Krieg deutlich gestiegenen Energie- und Finanzierungskosten haben der Stimmung in der Saarwirtschaft im März einen spürbaren Dämpfer verpasst. Das signalisieren die Rückmeldungen der Unternehmen zur aktuellen Geschäftslage und ...
Über das saarlandweite Unterstützungsangebot „KMU Runder Tisch“ erhalten Unternehmen Unterstützung, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Das 2021 auf Initiative der IHK Saarland gestartete Projekt wird gemeinsam von IHK, Mini ...
„Der leichte Rückgang der Arbeitslosigkeit im Februar entspricht weitgehend dem saisonalen Verlauf – er ist daher kein Zeichen für eine nachhaltige Trendwende. Zwar fällt die Entlastung diesmal etwas stärker aus, doch der Druck auf den Arbeit ...