Falsch gezündet: 10.000 Euro Strafe fürs Böllern vor Silvester
ID: 1301127
Pyrotechnik und Co. ist nur für wenige Stunden erlaubt
Hohe Bußgelder: Nicht genehmigtes Knallen kann je nach Bundesland
bis zu 10.000 Euro kosten
Haftstrafen möglich: Wer an Silvester nicht zertifizierte Knall-
oder Feuerwerkskörper zündet, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen
Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten an Silvester
strenge Regeln. So dürfen Böller, Raketen und Knaller lediglich
zwischen dem 31. Dezember 14:00 Uhr und dem 1. Januar 6:00 Uhr
gezündet werden. Von Bundesland zu Bundesland kann dieser Zeitraum
aber variieren. Berliner zum Beispiel haben von 18:00 Uhr bis 07:00
Uhr Zeit, das neue Jahr zu begrüßen. Rechtsanwalt und Vorsitzender
des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e. V.
(http://bussgeldkatalog.org) Mathias Voigt gibt allerdings zu
bedenken: "Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält und
Feuerwerkskörper außerhalb der erlaubten Zeiten ohne die
erforderliche Genehmigung zur Explosion bringt, muss laut
Sprengstoffgesetz und Sprengstoffverordnung mit Strafen bis zu 10.000
Euro rechnen."
Strafen liegen je nach Bundesland zwischen 200 und 10.000 Euro
Die einzelnen Bundesländer dürfen jedoch von den allgemeinen
Strafvorgaben abweichen und eigene Bußgelder festlegen. So ahnden z.
B. Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen das Abbrennen von
Feuerwerken nach eigenen Vorgaben. In NRW kostet dadurch das
Entfachen eines Feuerwerks ohne rechtzeitige Anzeige bis zu 2.600
Euro. In Brandenburg wird das Anzünden eines Feuerwerks oder
Feuerwerkskörpers ohne die erforderliche Erlaubnis mit bis zu 200
Euro bestraft. Die Hamburger Behörden ahnden den nicht
vorschriftsmäßigen Gebrauch mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro.
Höhere Strafen für illegale Böller
Wird ein nicht zertifizierter Knallkörper gezündet, droht eine bis
zu dreijährige Haftstrafe oder eine Geldstrafe. Kommt es hierbei
allerdings zu Personen- oder Sachschäden, steht eine bis zu
fünfjährige Freiheitsstrafe oder eine deutlich höhere Geldstrafe
bevor. Auch das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Umgebung
von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und
Fachwerkhäusern ist verboten und wird streng geahndet.
Legale Feuerwerkskörper erkennen Verbraucher an der aufgedruckten
CE-Kennzeichnung. Dahinter befindet sich eine vierstellige Nummer,
aus der hervorgeht, welche Stelle die Konformität überprüft hat. In
der Regel erfolgt dies durch die Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung (BAM).
Mehr Informationen zum Thema Feuerwerk, können Interessierte auf
umwelt.bussgeldkatalog.org/feuerwerk-sprengstoff nachlesen.
Hintergrund:
Das Infoportal Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org) bietet
Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund
um Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland,
Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und
Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor
allem sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten
Punktereform 2014 werden im Online Ratgeber kompakt und verständlich
erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe
Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es,
praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch
unabhängige Informationen, Studien und Analysen aktiv zu
unterstützen.
Pressekontakt:
Ansprechpartner: Mathias Voigt
E-Mail: presse@bussgeldkatalog.org
Telefon: 030/208981286
Internet: www.bussgeldkatalog.org/presse
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Datum: 17.12.2015 - 10:00 Uhr
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