BA-Presseinfo Nr. 64: Erleichterungen für die Jobcenter - Pauschalen statt Einzelberechnung bei der Krankenversicherung
ID: 1301153
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 17. Dezember
2015 -------------------------------------------------------------
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Am 1. Januar 2016 tritt das "Gesetz zur Weiterentwicklung der
Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung"
in Kraft. Für die Leistungsempfänger im SGB II ("Hartz IV") ändert
sich damit prinzipiell nichts - wenn sie bisher in der gesetzlichen
Krankenkasse versichert sind, bleiben sie dies weiterhin. Die
Beiträge werden wie gehabt vom Jobcenter direkt abgeführt.
Für die Jobcenter bedeutet das neue Gesetz eine Erleichterung.
Bisher mussten sie für alle Leistungsbezieher, die neben der
Grundsicherung auch anderes Einkommen hatten, die
Krankenversicherungsbeiträge individuell berechnen. Dies entfällt ab
dem 1. Januar. Nun zahlen die Jobcenter für alle Leistungsbezieher
eine Pauschale für die gesetzlich Versicherten.
Für Angehörige und auch Kinder über 15 Jahren, die in einer
sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, gilt, dass sie künftig als
eigenes pflichtversichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse
geführt werden - statt wie bisher als familienversichertes Mitglied.
Die Jobcenter melden die Kunden bei ihrer aktuellen Krankenkasse
entsprechend um. Dies wird auch in den laufenden
Bewilligungsbescheiden aufgeführt.
Durch die Rechtsvereinfachung wird die Bearbeitung von Anträgen
insgesamt ein Stück einfacher und schneller. Die BA begrüßt diese
gesetzliche Neuregelung daher ausdrücklich.
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Datum: 17.12.2015 - 10:21 Uhr
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