Rheinische Post: Gegen Sozialleistungen
durch die Hintertür
Kommentar Von Detlev Hüwel
ID: 1302280
Nicht genug damit, dass viele Kommunen wegen der Unterbringung und
Versorgung der Flüchtlinge schon längst an die Grenze ihrer
personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit angelangt sind.
Zusätzlich bereitet ihnen jetzt noch das jüngste Urteil des
Bundessozialgerichts größte Sorgen. Demnach können Bürger aus
EU-Staaten - dazu gehören auch Bulgarien und Rumänien - Sozialhilfe
beantragen, sofern sie sich mindestens ein halbes Jahr in Deutschland
aufgehalten haben. Sozialhilfe aber ist Sache der Kommunen, die nun
erhebliche zusätzliche Belastungen auf sich zukommen sehen. Das
Urteil aus Kassel ist schwer nachzuvollziehen. Der Europäische
Gerichtshof hat bereits bestätigt, dass EU-Bürger, die hierzulande
auf Arbeitssuche sind, keinen Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV
haben. Dass das Bundessozialgericht diesen Menschen jetzt den Ausweg
Sozialhilfe weist (die eigentlich für Erwerbsunfähige gedacht ist),
bedeutet die Gewährung von Sozialleistungen durch die Hintertür. Das
überfordert unsere Sozialsysteme und kann so keinen Bestand haben.
Berlin muss nachbessern; es herrscht dringender Handlungsbedarf.
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Datum: 20.12.2015 - 19:21 Uhr
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