Brandgefährlich: Feuerwerk nicht vom Balkon zünden
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Da ein Fehlstart von Raketen und Krachern nie ausgeschlossen werden kann, muss beim Abbrennen ein Platz gewählt werden, von dem aus Feuerwerkskörper aller Voraussicht nach keinen Schaden anrichten können, urteilte das AG Berlin-Mitte (Az.: 25 C 177/01).
Der Verband rät, an Silvester und dem Neujahrstag brennbare Gegenstände von Balkon oder Terrasse zu entfernen. Auch Dachluken und -fenster sollten geschlossen bleiben. Beim Feuerwerk in Wohngebieten sollte die Flugrichtung so gewählt werden, dass die Raketen keine benachbarten Häuser treffen.
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Datum: 21.12.2015 - 10:25 Uhr
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